Zugewinnausgleich-Rechner

Berechne die Ausgleichsforderung beim Zugewinnausgleich aus dem Anfangs- und Endvermögen beider Ehepartner.

Unverbindliche Berechnung nach dem Grundprinzip des BGB (Zugewinngemeinschaft), keine Rechtsberatung. Zahlreiche Sonderfälle (Erbschaften, Schenkungen, Bewertungsstichtage, Indexierung) bleiben unberücksichtigt.

Beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft wird bei Scheidung der Zugewinn ausgeglichen. Der Zugewinn jedes Partners ist Endvermögen minus Anfangsvermögen (mindestens 0). Wer den höheren Zugewinn erzielt hat, zahlt die Hälfte der Differenz als Ausgleich an den anderen.

So benutzt du den Zugewinnausgleich-Rechner

  • Trage für beide Partner das Anfangsvermögen (bei Heirat) und das Endvermögen (bei Zustellung des Scheidungsantrags) ein.
  • Der Zugewinn jedes Partners und die Ausgleichsforderung erscheinen sofort.
  • Angezeigt wird auch, wer an wen zahlt.

Wie die Berechnung funktioniert

Der Zugewinn ist die Vermögensmehrung während der Ehe: Endvermögen minus Anfangsvermögen, jedoch nie negativ. Der Partner mit dem höheren Zugewinn schuldet dem anderen die Hälfte der Differenz der beiden Zugewinne. So werden beide am gemeinsamen Vermögenszuwachs gleich beteiligt.

Zugewinn = max(0, End − Anfang) · Ausgleich = (Zugewinn_hoch − Zugewinn_niedrig)/2

Rechenbeispiel

Partner A: 150.000 − 10.000 = 140.000 € Zugewinn. Partner B: 60.000 − 5.000 = 55.000 € Zugewinn. Differenz 85.000 €, davon die Hälfte: A zahlt 42.500 € Ausgleich an B.

Annahmen und Grenzen

  • Gilt für den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft (kein Ehevertrag mit Gütertrennung).
  • Sonderregeln wie Indexierung des Anfangsvermögens, privilegierte Erbschaften/Schenkungen und Bewertungsfragen sind nicht abgebildet.
  • Unverbindliche Orientierung – die konkrete Berechnung gehört in fachkundige Hände.

Wofür du den Zugewinnausgleich-Rechner brauchst

Die Trennung steht bevor und beide Seiten wollen wissen, was auf sie zukommt. Wer den Zugewinn aus Anfangs- und Endvermögen beider Partner berechnet, erhält vor dem Anwaltstermin eine eigene Einschätzung – etwa wenn Partner A mit 50.000 € startete und heute 250.000 € hat, Partner B dagegen von 20.000 € auf 60.000 € wuchs.

Auch beim Ehevertrag ist die Rechnung sinnvoll: Wer den Güterstand ändern oder ausschließen will, sollte die Größenordnung des möglichen Ausgleichs kennen, bevor er unterschreibt. Dasselbe gilt für Paare, die eine Immobilie in nur einem Namen kaufen – ohne Ausgleichsvereinbarung wächst der Zugewinn desjenigen, der die Tilgung zahlt.

Und bei der Nachlassplanung zeigt das Tool, wie stark der Zugewinn die Vermögensverteilung verschiebt – etwa wenn eine Ehe viele Jahre dauerte und sich das Vermögen verdreifacht hat. Ein Gutachter ist dafür nicht nötig, solange die Werte grob bekannt sind.

Häufige Fehlerquellen – und was dagegen hilft

  • Der Stichtag ist falsch: Maßgeblich ist das Vermögen am Tag der Zustellung der Scheidungsklage. Werte von einem anderen Zeitpunkt verfälschen das Ergebnis erheblich.
  • Die Indexierung fehlt: Ein Anfangsvermögen von vor Jahren ist nicht mit dem heutigen Euro vergleichbar. Die VPI-Felder gleichen das aus – Destatis liefert die Werte, Basis 2020 = 100.
  • Schulden sind vergessen: Kredite und Konten mindern das Endvermögen. Wer nur Aktiva einträgt, erhöht den Zugewinn künstlich.
  • Erbschaften und Schenkungen bleiben außen vor: Werte, die während der Ehe geerbt oder geschenkt wurden, zählen beim Begünstigten zum Anfangsvermögen. Der Rechner rechnet nur die vier eingegebenen Zahlen.
  • Felder sind leer: Ohne alle vier Vermögenswerte entfällt die Berechnung. Mindestens die beiden Anfangs- und die beiden Endwerte eintragen.

Für wen sich der Zugewinnausgleich-Rechner eignet

Gebaut ist er für Paare in Trennung, die vor dem Anwalt oder Mediator eine eigene Zahl haben wollen; für Menschen, die einen Ehevertrag prüfen; sowie für Studierende und Auszubildende im Rechtsbereich, die das Verfahren durchspielen. Auch Notare und Steuerberater nutzen die Schätzung als Ausgangspunkt fürs Gespräch mit den Mandanten.

Wer dagegen den Unterhalt eines Kindes nach der Trennung berechnen will, öffnet den Wechselmodell-Unterhalt-Rechner. Für den Pflichtteil eines Erben ist der Pflichtteil-Rechner die passendere Adresse.

Formeln & Werte geprüft: Oktober 2026. Steuer-, Zins- und andere zeitabhängige Sätze sind im Rechner editierbar – für verbindliche Berechnungen bitte den aktuell gültigen Wert eintragen.

Häufige Fragen

Wie berechnet man den Zugewinnausgleich?

Man ermittelt für beide den Zugewinn (Endvermögen minus Anfangsvermögen, mindestens 0). Der Partner mit dem höheren Zugewinn zahlt die Hälfte der Differenz an den anderen.

Was zählt zum Anfangsvermögen?

Das Vermögen bei Eheschließung. Während der Ehe geerbtes oder geschenktes Vermögen wird ihm privilegiert hinzugerechnet. Dieser Rechner nutzt die von dir eingetragenen Werte ohne diese Sonderregeln.

Was ist der Bewertungsstichtag?

Für das Endvermögen ist es meist der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags. Für das Anfangsvermögen der Tag der Eheschließung. Die genaue Bewertung kann komplex sein.

Gilt der Zugewinnausgleich immer?

Nur im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Bei vereinbarter Gütertrennung oder Gütergemeinschaft gelten andere Regeln.

Ersetzt der Rechner eine Beratung?

Nein. Er zeigt das Grundprinzip. Wegen zahlreicher Sonderfälle und der finanziellen Tragweite ist anwaltliche Beratung dringend zu empfehlen.

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