Wechselmodell-Unterhalt-Rechner
Berechne im echten (50/50) Wechselmodell die Ausgleichszahlung zwischen den Eltern. Der Bedarf richtet sich nach dem gemeinsamen Einkommen (Düsseldorfer Tabelle 2026) und wird nach der Leistungsfähigkeit beider Eltern aufgeteilt.
Im echten Wechselmodell zahlen beide Eltern anteilig nach Einkommen. Der Bedarf wird aus dem gemeinsamen Nettoeinkommen über die Düsseldorfer Tabelle bestimmt, um das Kindergeld gemindert und im Verhältnis der Leistungsfähigkeit (Einkommen minus Selbstbehalt) aufgeteilt. Der Elternteil mit dem höheren Einkommen zahlt dem anderen die Differenz zu seinem 50-Prozent-Betreuungsanteil aus.
So benutzt du den Wechselmodell-Unterhalt-Rechner
- Trage die bereinigten Nettoeinkommen beider Eltern ein.
- Gib das Alter des Kindes an – der Tabellenbedarf wird automatisch gesetzt und ist anpassbar.
- Ergänze Mehrbedarf, Kindergeld und Selbstbehalt; die Ausgleichszahlung erscheint sofort.
Wie der Unterhalt im Wechselmodell berechnet wird
Anders als im Residenzmodell zahlen im echten Wechselmodell beide Eltern anteilig. Zuerst wird der Bedarf des Kindes aus dem gemeinsamen Nettoeinkommen über die Düsseldorfer Tabelle bestimmt und ein Mehrbedarf (Fahrten, doppelte Ausstattung) addiert. Nach Abzug des Kindergeldes wird der Restbedarf im Verhältnis der Leistungsfähigkeit – Einkommen minus Selbstbehalt – aufgeteilt.
Restbedarf = Bedarf + Mehrbedarf − Kindergeld · Quote = (Einkommen − Selbstbehalt) / Summe
Die Ausgleichszahlung
Da beide Eltern das Kind etwa zur Hälfte betreuen, trägt jeder rechnerisch bereits 50 Prozent des Bedarfs in Naturalien. Der Elternteil mit dem höheren Einkommen zahlt dem anderen die Differenz zwischen seiner Haftungsquote und diesen 50 Prozent aus. So entsteht die monatliche Ausgleichszahlung.
Annahmen und Grenzen
- Der Rechner gilt für das echte 50/50-Wechselmodell; bei ungleicher Betreuung weicht das Ergebnis ab.
- Die Einkommensbereinigung (Schulden, Wohnvorteil) ist bereits im eingetragenen Netto vorauszusetzen.
- Die Ergebnisse sind keine Rechtsberatung – im Streitfall entscheidet das Familiengericht.
Wofür du den Wechselmodell-Unterhalt-Rechner brauchst
Im echten Wechselmodell wächst das Kind bei beiden Eltern – die Frage der Zahlung bleibt trotzdem. Wer 50/50 betreut, muss klären, wer wem wie viel ausgleicht, denn der Bedarf richtet sich nach dem gemeinsamen Einkommen und wird nach der Leistungsfähigkeit beider Eltern aufgeteilt.
Der Rechner liefert die Zahl, über die am Küchentisch gestritten wird: die Ausgleichszahlung eines Elternteils an den anderen, gerechnet aus beiden bereinigten Nettoeinkommen, Tabellenbedarf, Mehrbedarf und Kindergeld.
Praktisch ist die Gegenprobe: Wer ein paar hundert Euro mehr verdient, sieht sofort, wie stark sich die Quote verschiebt. Was das Einkommen netto bedeutet, klärt der Brutto-Netto-Rechner.
Typisch ist auch die Suche nach der Zahl selbst: Beide Eltern kennen ihr Einkommen, aber nicht den gemeinsamen Bedarf. Wer die Vereinbarung aufschreiben will, legt beide Eingaben daneben und kann die Rechnung später nachvollziehen.
Häufige Probleme bei der Berechnung – und was dagegen hilft
- Die Zahl wirkt viel zu hoch: Es wurde das Brutto statt des bereinigten Netto eingetragen. Beide Felder erwarten das bereinigte Netto.
- Der Bedarf passt nicht zum Kind: Der Tabellenbedarf steht auf einem anderen Alter. Er ist automatisch aus der Düsseldorfer Tabelle 2026 gesetzt und lässt sich anpassen.
- Der Ausgleich fällt zu hoch aus: Das Kindergeld wurde nicht eingetragen. Es mindert den Bedarf und gehört in das eigene Feld.
- Mehrbedarf fehlt: Fahrtkosten und doppelte Ausstattung sind kein Standardwert. Ohne Eintrag wird nur mit dem Tabellenbedarf gerechnet – die tatsächlichen Mehrkosten bleiben dann unberücksichtigt.
- Der Selbstbehalt wird vergessen: Trage die Sätze beider Eltern ein – angemessen 1.750 Euro, gegenüber Minderjährigen notwendig 1.450 Euro.
Für wen sich der Wechselmodell-Unterhalt-Rechner eignet
Zuerst für getrennte Eltern, die das Wechselmodell aushandeln oder vor dem Familiengericht vorbereiten wollen. Auch Mediatoren und Beratungsstellen nutzen die Zahl als neutrale Grundlage, und Vormundschaften ziehen sie heran, wenn es um die Einschätzung der Ausgleichslage geht.
Die Berechnung ersetzt keine gerichtliche Entscheidung – sie zeigt, wie die Düsseldorfer Tabelle auf das gemeinsame Einkommen trifft und welche Zahlung daraus folgt.
Auch für den späteren Fall lohnt sich die Zahlung: Ändert sich das Einkommen eines Elternteils, rechnest du in Sekunden nach, ob die Ausgleichszahlung angepasst werden muss. Das spart die Rückfrage beim Anwalt für eine erste Einschätzung.
Für die Unterhaltsansprüche ohne Wechselmodell gibt es den Elternunterhalt-Rechner, und wie hoch das Kindergeld ist, das in jeder Rechnung vorkommt, zeigt der Kindergeld-Rechner.
Quellen: Duesseldorfer Tabelle 2026 (OLG Duesseldorf) · BGH XII ZB 599/13 (Wechselmodell). Formeln & Werte geprüft: Oktober 2026. Steuer-, Zins- und andere zeitabhängige Sätze sind im Rechner editierbar – für verbindliche Berechnungen bitte den aktuell gültigen Wert eintragen.
Passende Tools
Elternunterhalt-Rechner
Grobe Schätzung des Elternunterhalts mit 100.000-Euro-Grenze.
Zum Tool Arbeit & SozialesBürgergeld-Rechner
Bürgergeld-Anspruch aus Regelbedarf, Wohnkosten und Einkommen schätzen.
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Nettogehalt aus dem Brutto schätzen: Steuern und Sozialabgaben 2026 im Überblick.
Zum ToolHäufige Fragen
Wie wird Unterhalt im Wechselmodell berechnet?
Aus dem gemeinsamen Einkommen beider Eltern wird über die Düsseldorfer Tabelle der Bedarf bestimmt, um das Kindergeld gemindert und nach der Leistungsfähigkeit aufgeteilt. Der Besserverdienende zahlt einen Ausgleich.
Warum wird das Einkommen beider Eltern zusammengerechnet?
Weil im echten Wechselmodell beide Eltern barunterhaltspflichtig sind. Der Bedarf des Kindes richtet sich deshalb nach dem gemeinsamen Einkommen, nicht nur nach einem Elternteil.
Wie wird das Kindergeld im Wechselmodell aufgeteilt?
Das Kindergeld mindert den Barbedarf des Kindes. Der Rechner zieht es vom Gesamtbedarf ab, bevor der Restbedarf nach Einkommen verteilt wird.
Was zählt als Mehrbedarf?
Typisch sind Fahrtkosten zwischen den Haushalten und die doppelte Grundausstattung (Kleidung, Möbel, Schulmaterial). Diesen Betrag trägst du als Mehrbedarf ein.
Ist die Berechnung rechtlich verbindlich?
Nein. Sie ist eine grobe Orientierung nach der Düsseldorfer Tabelle. Die verbindliche Berechnung im Wechselmodell ist komplex und sollte anwaltlich oder über das Jugendamt geprüft werden.
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