Brutto-Netto-Rechner (Näherung)
Schätze aus deinem Bruttolohn das ungefähre Nettogehalt 2026 – mit Aufschlüsselung von Einkommensteuer, Soli, Kirchensteuer und den vier Sozialversicherungsbeiträgen.
Vereinfachte Näherung: Steuerklasse I bzw. Ehegatten-Splitting bei „verheiratet“, ohne Kinderfreibeträge, Faktorverfahren oder Sachsen-Sonderregel in der Pflege. Kein amtlicher Lohnsteuerabzug – für den verbindlichen Wert den BMF-Lohn- und Einkommensteuerrechner nutzen. Stand 2026: Einkommensteuer nach § 32a EStG, Sozialabgaben nach den Rechengrößen 2026 (BBG 5.812,50 € bzw. 8.450 €/Monat). Beitragssätze und Zusatzbeitrag sind anpassbar.
Vom Bruttolohn gehen zuerst die Sozialabgaben ab: Renten- (9,3 %), Arbeitslosen- (1,3 %), Kranken- (7,3 % + halber Zusatzbeitrag) und Pflegeversicherung (1,8 %, kinderlos 2,4 %) – jeweils bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Auf das um die Vorsorgeaufwendungen und Pauschbeträge verringerte Einkommen fällt die Einkommensteuer nach § 32a EStG an, dazu ggf. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Was übrig bleibt, ist das Netto. Dieser Rechner liefert eine transparente Näherung, keinen amtlichen Lohnsteuerabzug.
So benutzt du den Brutto-Netto-Rechner
- Trage den Bruttolohn ein und wähle, ob es sich um den Jahres- oder Monatsbetrag handelt.
- Stelle Familienstand, Kirchensteuer und – falls zutreffend – den PV-Zuschlag für Kinderlose ein; den Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse kannst du anpassen.
- Der Rechner zeigt das geschätzte Netto pro Monat und Jahr sowie die einzelnen Abzüge.
Wie die Näherung rechnet
Zuerst werden die Arbeitnehmer-Anteile der Sozialversicherung auf den Bruttolohn (bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze) berechnet. Für die Steuer wird das zu versteuernde Einkommen angenähert, indem vom Brutto der Arbeitnehmer-Pauschbetrag, der Sonderausgaben-Pauschbetrag und die Vorsorgeaufwendungen (Renten-, Kranken- und Pflegebeitrag) abgezogen werden. Auf dieses Einkommen wird der Einkommensteuertarif nach § 32a EStG angewandt, bei Verheirateten über das Ehegatten-Splitting. Solidaritätszuschlag fällt erst oberhalb der Freigrenze an, Kirchensteuer je nach Bundesland mit 8 oder 9 Prozent.
zvE ≈ Brutto − 1.230 € − 36 € − Vorsorge · Netto = Brutto − SV − ESt − Soli − KiSt
Weil der echte Lohnsteuerabzug zusätzliche Regeln kennt (Faktorverfahren, Kinderfreibeträge, exakte Vorsorgepauschale), ist das Ergebnis eine gute Schätzung, aber kein centgenauer Gehaltsabrechnungswert.
Rechenbeispiel
45.000 € Brutto im Jahr, ledig, kinderlos, keine Kirchensteuer, Zusatzbeitrag 2,9 %: Die Sozialabgaben (Arbeitnehmer) betragen rund 9.788 € (RV 4.185 €, AV 585 €, KV 3.938 €, PV 1.080 €). Das zu versteuernde Einkommen liegt bei rund 34.531 €, die Einkommensteuer daraus bei etwa 5.531 €; Soli fällt nicht an.
Netto also rund 45.000 − 9.788 − 5.531 = 29.681 € im Jahr, das sind etwa 2.473 € pro Monat.
Annahmen und Grenzen
- Steuerklasse I (Ledige) bzw. Ehegatten-Splitting mit einem Einkommen (grob Steuerklasse III) – keine Steuerklassen-Kombinationen und kein Faktorverfahren.
- Kinderfreibeträge und Lohnsteuer-Feinheiten sind nicht abgebildet; die Vorsorgeaufwendungen werden vereinfacht als tatsächliche Arbeitnehmer-Beiträge angesetzt.
- Beitragssätze, Zusatzbeitrag und Bemessungsgrenzen entsprechen dem Stand 2026 und sind teils anpassbar – für den amtlichen Wert den BMF-Rechner verwenden.
Wofür du den Brutto-Netto-Rechner brauchst
Ein Stellenangebot verspricht 62.000 € im Jahr, dein jetziger Job zahlt 3.000 € monatlich – vergleichbar wird der Wechsel erst, wenn du das Netto beider Varianten kennst. Trägst du die Werte nacheinander ein, siehst du, wie viel nach Steuern und Sozialabgaben übrig bleibt, bevor du unterschreibst.
Vor dem Termin in der Personalabteilung rechnest du in zwei Minuten nach, was eine angekündigte Erhöhung um 150 € Brutto tatsächlich bringt. Und wer nach Elternzeit mit weniger Stunden zurückkehrt oder einen Nebenjob kündigt, prüft im Monatsmodus die neue Einkommenslage, ohne die Gehaltsabrechnung auseinanderzunehmen.
Auch für Bewerbungen taugt die Schätzung: Steht in der Anzeige nur das Brutto, hilft der Nettowert beim Verhandeln und beim Vergleich zweier Angebote aus unterschiedlichen Bundesländern – wegen der Kirchensteuer können sie sich spürbar unterscheiden.
Auszubildende und Berufseinsteiger sehen vor der Vertragsunterschrift, wie viel vom vereinbarten Brutto für Miete, Versicherungen und Lebenshaltung übrig bleibt. Das ist realistischer als die erste Schätzung aus dem eigenen Gefühl.
Mögliche Fehler und was dagegen hilft
- Netto wirkt zu hoch: Im Feld Zeitraum steht „pro Jahr“, gemeint ist aber ein Monatsbetrag – oder umgekehrt. Vor dem Weitergeben des Werts den Zeitraum gegenprüfen.
- Abweichung von der Gehaltsabrechnung: Sätze, Zusatzbeitrag und Bemessungsgrenzen sind editierbar und auf 2026 gestellt. Der individuelle Zusatzbeitrag deiner Kasse verändert das Netto – den Wert aus der Abrechnung eintragen.
- Kirchensteuer wird berechnet, obwohl sie nicht anfällt: Das Feld steht auf 9 Prozent für die meisten Bundesländer. Ohne Kirchensteuer gehört „keine“ hinein; Baden-Württemberg und Bayern rechnen mit 8 Prozent.
- Das Netto fällt zu hoch aus: Ab 23 Jahren zahlen Kinderlose den höheren Pflegebeitrag. Ohne Häkchen wird der Satz von 2,4 Prozent nicht angesetzt.
- Eingabe wird nicht ausgewertet: Das Feld enthält Euro-Zeichen, Leerzeichen oder ein Dezimalkomma im Tausenderbereich. Nur Ziffern verwenden, für Nachkommastellen das Komma.
Für wen sich der Brutto-Netto-Rechner eignet
Am meisten profitieren Beschäftigte in Gehaltsverhandlungen, Bewerberinnen und Bewerber, die ausgeschriebene Bruttowerte einordnen wollen, Auszubildende und Studierende im ersten Job sowie Personalverantwortliche, die ein Angebot gegenprüfen, bevor es in den Vertrag geht.
Wer das Urlaubsgeld einer Auszahlung separat einordnen möchte, öffnet den Urlaubsgeld-Rechner; für Weihnachtsgeld und Sonderzahlungen den Weihnachtsgeld-Rechner. Welche Steuerklasse für deine Situation gilt, klärt der Steuerklassen-Rechner. Der hier gezeigte Wert bleibt eine Näherung – für den amtlichen Lohnsteuerabzug zählt der offizielle Rechner der Finanzverwaltung.
Quellen: § 32a EStG · BMF-Lohn-/Einkommensteuerrechner · SV-Rechengrößen. Formeln & Werte geprüft: Oktober 2026. Steuer-, Zins- und andere zeitabhängige Sätze sind im Rechner editierbar – für verbindliche Berechnungen bitte den aktuell gültigen Wert eintragen.
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Zum ToolHäufige Fragen
Wie viel Netto bleibt von meinem Brutto?
Das hängt von Steuerklasse, Kirchensteuer, Kinderlosen-Zuschlag und Krankenkassen-Zusatzbeitrag ab. Als grobe Faustregel bleiben bei mittleren Einkommen und Steuerklasse I etwa 60–65 % des Bruttos als Netto übrig. Der Rechner liefert eine konkrete Schätzung.
Welche Abgaben werden abgezogen?
Erstens die Sozialversicherung (Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung, Arbeitnehmer-Anteil), zweitens die Einkommensteuer nach § 32a EStG, drittens gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
Warum weicht das Ergebnis von meiner Gehaltsabrechnung ab?
Der echte Lohnsteuerabzug nutzt den amtlichen Programmablaufplan mit Steuerklassen, Faktorverfahren, Kinderfreibeträgen und einer genau definierten Vorsorgepauschale. Dieser Rechner vereinfacht das bewusst und ist deshalb eine Näherung, kein amtlicher Abzug.
Was ist der Solidaritätszuschlag und wann fällt er an?
Der Soli beträgt 5,5 % der Einkommensteuer, wird 2026 aber erst oberhalb einer Freigrenze von 20.350 € Einkommensteuer (Ledige) bzw. 40.700 € (Zusammenveranlagung) erhoben. Die meisten Arbeitnehmer zahlen daher keinen Soli.
Ist die Kirchensteuer immer gleich hoch?
Nein. Sie beträgt 8 % der Einkommensteuer in Baden-Württemberg und Bayern und 9 % in den übrigen Bundesländern. Wer keiner steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehört, zahlt keine Kirchensteuer – dafür ist im Rechner „keine“ vorgesehen.
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