Vollzeit-Teilzeit-Rechner

Berechne, welchem Prozentsatz einer Vollzeitstelle deine Teilzeit entspricht – und das dazu passende anteilige Gehalt.

variiert je nach Kollektiv-/Tarifvertrag

Das Beschäftigungsausmaß ist der Anteil deiner Teilzeitstunden an den Vollzeitstunden, in Prozent: Teilzeitstunden geteilt durch Vollzeitstunden mal 100. Bei 20 von 40 Stunden sind das 50 %. Das anteilige Gehalt ergibt sich, indem man ein Vollzeitgehalt mit diesem Prozentsatz multipliziert.

So benutzt du den Vollzeit-Teilzeit-Rechner

  • Trage deine tatsächlichen Teilzeitstunden pro Woche ein.
  • Gib die Vollzeitstunden ein – der Standard ist frei wählbar, da er je nach Tarif variiert (oft 38,5 oder 40).
  • Optional: ein Vollzeitgehalt für die anteilige Berechnung.

Wie die Berechnung funktioniert

Das Beschäftigungsausmaß ist ein einfaches Verhältnis: Teilzeitstunden durch Vollzeitstunden, in Prozent. Das anteilige Bruttogehalt ergibt sich, indem man das Vollzeitgehalt mit diesem Anteil multipliziert. Wichtig: Das Netto verhält sich wegen der progressiven Lohnsteuer nicht exakt proportional – hier geht es um das Brutto-Verhältnis.

Ausmaß % = (Teilzeit / Vollzeit) · 100 · Teilzeitgehalt = Vollzeitgehalt · Ausmaß

Rechenbeispiel

20 Teilzeitstunden bei 40 Vollzeitstunden: 20/40 · 100 = 50 %. Bei einem Vollzeitgehalt von 3500 € entspricht das einem anteiligen Bruttogehalt von 1750 €.

Annahmen und Grenzen

  • Die Vollzeit-Wochenstunden variieren je nach Kollektiv- bzw. Tarifvertrag – daher als editierbares Feld gehalten.
  • Berechnet wird das Brutto-Verhältnis; das Netto ist wegen der Steuerprogression nicht exakt proportional.
  • Zulagen, Sonderzahlungen und individuelle Vereinbarungen sind nicht enthalten.

Typische Einsatzzwecke für den Vollzeit-Teilzeit-Rechner

Du verhandelst eine Teilzeitstelle und willst vorher wissen, was 24 statt 40 Stunden für dein Gehalt bedeuten. Statt den Tarifvertrag zu durchforsten, trägst du die Wochenstunden ein und siehst das Beschäftigungsausmaß samt anteiligem Brutto – und das Netto, wenn du zusätzlich das Vollzeitgehalt einsetzt.

Die Rechnung ist im Alltag überall gefragt: bei der Bewerbung, wenn eine Stelle als 75 Prozent ausgeschrieben ist und du in Stunden rechnen musst; in der Personalabteilung, wenn aus einem geänderten Stundenumfang ein neuer Vertrag wird; sowie bei der Planung von Elternteilzeit, wenn klar sein soll, wie sich 30 Wochenstunden auf die monatliche Auszahlung auswirken.

Auch der Vergleich zweier Angebote gelingt so: Ein Job mit 32 Stunden und 2.400 € steht gegen 38,5 Stunden bei 3.000 € – die Prozentwerte machen beide Gehälter direkt gegenüberstellbar, ganz ohne eigene Tabelle.

Häufige Fehlerquellen – und was dagegen hilft

  • Der Prozentwert ist verrückt: Die Vollzeitstunden sind der Nenner. Bei 20 von 40 sind es 50 Prozent, wer die beiden Werte vertauscht, landet bei 200 Prozent.
  • Ausgabe bleibt leer: Ohne gültige Vollzeitstunden, also 0 oder ein leeres Feld, kann nicht geteilt werden. Den Wert aus dem Arbeitsvertrag eintragen, dann erscheint das Ergebnis sofort.
  • Tausendertrenner im Gehalt: 3.500 wird als 3,5 gelesen, weil Punkte nicht entfernt werden. Für das Vollzeit-Monatsbrutto 3500 eintragen; Komma ist für Nachkommastellen erlaubt.
  • Netto passt nicht zur Veranlagung: Das Feld steuert nur die Nettoschätzung. Wer ledig ist und Splitting wählt, sieht einen zu hohen Betrag.
  • Wochenstunden tariffremd: Der Wert ist kein Branchenstandard, sondern steht im Kollektiv- oder Tarifvertrag. Eine geratene Zahl erzeugt einen korrekten Prozentsatz an der falschen Basis.

Wer profitiert – und wann ein anderes Tool besser passt

Vor allem zwei Gruppen rechnen hier: Bewerberinnen und Bewerber, die ausgeschriebene Stundenumfänge in Prozentsätze und Gehälter übersetzen, sowie Personalverantwortliche, die vor einer Vertragsänderung schnell den Anteil bestimmen. Eltern in Teilzeit und Auszubildende, die ihre Wochenstunden gegen eine Vollzeitstelle abgleichen, sind ebenso dabei.

Der Prozentwert kommt auch im Vorstellungsgespräch zustande: Wenn in der Anzeige nur die Wochenstunden stehen, willst du vorher wissen, wie viel Prozent daraus werden und welches Brutto daraus folgt.

Wenn du nur die Anwesenheit eines Tages ausrechnen willst, brauchst du das Tool nicht – dafür reicht der Arbeitszeit-Rechner. Wer dagegen die Einkommensgrenze im Minijob prüfen möchte, öffnet den Minijob-Rechner.

Formeln & Werte geprüft: Oktober 2026. Steuer-, Zins- und andere zeitabhängige Sätze sind im Rechner editierbar – für verbindliche Berechnungen bitte den aktuell gültigen Wert eintragen.

Häufige Fragen

Wie berechnet man das Beschäftigungsausmaß?

Teilzeitstunden geteilt durch Vollzeitstunden, mal 100. Bei 20 von 40 Stunden sind das 50 % einer Vollzeitstelle.

Wie viele Stunden sind Vollzeit?

Das ist nicht einheitlich festgelegt und richtet sich nach dem Tarif- oder Kollektivvertrag – häufig 38,5 oder 40 Stunden pro Woche. Deshalb ist der Wert im Rechner frei wählbar.

Wie rechne ich Teilzeitstunden in Prozent um?

Du teilst die Teilzeitstunden durch die Vollzeitstunden und multiplizierst mit 100. 30 von 40 Stunden ergeben 75 %.

Ist das Teilzeit-Netto genau anteilig?

Nein. Das Bruttogehalt ist anteilig, aber wegen der progressiven Lohnsteuer ist das Netto bei Teilzeit anteilig meist etwas höher als der reine Prozentsatz vermuten lässt.

Was ist der Unterschied zwischen Mehrarbeit und Überstunden bei Teilzeit?

Mehrarbeit sind Stunden über die vereinbarte Teilzeit bis zur Vollzeitgrenze, Überstunden liegen darüber. Die genaue Behandlung regelt der Arbeits- bzw. Kollektivvertrag.

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