Abfindung-Rechner

Schätze die Höhe einer Abfindung nach der gängigen Regelformel – ein halbes Bruttomonatsgehalt je Beschäftigungsjahr.

Regelwert 0,5, Verhandlungssache
überschreibt die Formel
Unverbindliche Schätzung, keine Rechtsberatung. Ein Abfindungsanspruch besteht nur in bestimmten Fällen; die Höhe ist Verhandlungssache. Abfindungen sind steuerpflichtig, aber sozialabgabenfrei. Seit 2025 wird die Fünftelregelung nicht mehr im Lohnsteuerabzug, sondern erst in der Steuererklärung berücksichtigt.

Als Faustformel wird eine Abfindung häufig mit einem halben Bruttomonatsgehalt je Beschäftigungsjahr angesetzt (Regelabfindung, § 1a KSchG als Orientierung). Der Faktor ist Verhandlungssache und kann höher liegen. Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es nur in bestimmten Fällen.

So benutzt du den Abfindung-Rechner

  • Trage dein Bruttomonatsgehalt und die Beschäftigungsjahre ein.
  • Passe bei Bedarf den Faktor an (Regelwert 0,5 Monatsgehälter je Jahr).
  • Die geschätzte Abfindung erscheint sofort.

Wie die Berechnung funktioniert

Die Regelabfindung multipliziert das Bruttomonatsgehalt mit den Beschäftigungsjahren und dem Faktor. Der Faktor 0,5 entspricht der in § 1a KSchG genannten Größenordnung und dient als Orientierung. In Verhandlungen oder bei besonderem Kündigungsschutz – etwa für Schwerbehinderte – kann die Abfindung höher ausfallen.

Abfindung = Faktor · Bruttomonatsgehalt · Beschäftigungsjahre

Rechenbeispiel

3.500 € brutto, 10 Jahre, Faktor 0,5: 0,5 · 3.500 · 10 = 17.500 € Abfindung. Mit einem verhandelten Faktor von 1,0 wären es 35.000 €.

Annahmen und Grenzen

  • Es ist eine Faustformel; die reale Abfindung ist Verhandlungssache und kann deutlich abweichen.
  • Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es nur in bestimmten Konstellationen.
  • Abfindungen sind einkommensteuerpflichtig (ggf. Fünftelregelung); sozialversicherungsfrei sind sie in der Regel.

Wofür du den Abfindung-Rechner brauchst

Das Angebot liegt auf dem Tisch: 15.000 € nach acht Jahren Betriebszugehörigkeit. Du willst einschätzen, ob das der üblichen Faustformel entspricht – ein halbes Bruttomonatsgehalt je Beschäftigungsjahr. Das Tool prüft das mit wenigen Eingaben und zeigt, was nach Steuern übrig bleibt. Wer die Zahl vor dem Gespräch kennt, verhandelt deutlich souveräner.

Der zweite Anwendungsfall ist die Verhandlung selbst: Liegt der Faktor bei 0,7 statt bei 0,5, verschiebt sich der Betrag deutlich. Wer beide Werte eingibt, hat den Unterschied schwarz auf weiß, bevor das Gespräch beginnt.

Dazu kommt die Planung danach: Eine Abfindung ist eine Einmalzahlung und kein Gehalt. Wer ein festes Angebot erhalten hat, trägt es in das eigene Feld ein und überspringt die Formel. Das freigesetzte Netto hilft bei der Frage, wie lange die Überbrückung reicht.

Häufige Fehlerquellen – und was dagegen hilft

  • Die Formel greift nicht: Wer das Feld für die feste Abfindung füllt, überschreibt die Rechnung mit 0,5 je Jahr. Für die Faustformel bleibt dieses Feld leer.
  • Der Betrag ist viel zu hoch: Der Faktor steht in Monatsgehältern pro Jahr, nicht in Prozent. Für 0,7 gehört 0,7 ins Feld, nicht 70.
  • Das Ergebnis wirkt gerundet: Der Rechner multipliziert exakt. Wer 7,5 Jahre hat und 8 einträgt, sieht einen zu hohen Betrag – die tatsächliche Zahl verwenden.
  • Punkt statt Komma bei den Jahren: Punkte werden als Tausendertrenner entfernt. Aus 7,5 werden 75 – für Nachkommastellen das Komma nutzen.
  • Die Steuer fällt zu niedrig aus: Ohne Jahreseinkommen rechnet das Tool ohne Grundlage und unterschätzt den Abzug. Das Feld für das Jahreseinkommen ohne Abfindung ausfüllen.

Die Zielgruppe für diese Berechnung

Auf der Liste stehen Betroffene einer betriebsbedingten Kündigung, die vor dem Gespräch mit der Personalabteilung eine eigene Zahl haben wollen. Ebenso treffen es langjährige Beschäftigte, deren Faktor über dem halben Monatsgehalt liegt und die prüfen, ob sich eine Verhandlung lohnt.

Auch Betriebsräte und Fachleute aus der Personalabteilung nutzen das Tool, um ein Angebot einzuordnen, bevor es besprochen wird. Für den Vergleich zweier Angebote mit unterschiedlichem Grundgehalt reicht dagegen die übliche Gehaltsrechnung.

Wer erst noch die Frist klären muss, öffnet den Kündigungsfrist-Rechner. Wenn dagegen ausstehender Lohn im Spiel ist, weil das Unternehmen insolvent geworden ist, zeigt der Insolvenzgeld-Rechner den Ersatzanspruch.

Formeln & Werte geprüft: Oktober 2026. Steuer-, Zins- und andere zeitabhängige Sätze sind im Rechner editierbar – für verbindliche Berechnungen bitte den aktuell gültigen Wert eintragen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist eine Abfindung?

Als Faustformel ein halbes Bruttomonatsgehalt je Beschäftigungsjahr. Die tatsächliche Höhe ist Verhandlungssache und kann höher liegen, etwa bei besonderem Kündigungsschutz.

Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?

Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht. Er kann sich aus Sozialplan, Aufhebungsvertrag, § 1a KSchG oder einem Vergleich ergeben.

Wie werden Schwerbehinderte behandelt?

Schwerbehinderte genießen besonderen Kündigungsschutz (Zustimmung des Integrationsamts nötig). Das stärkt oft die Verhandlungsposition, ändert aber nicht die Grundformel der Abfindung.

Wird die Abfindung versteuert?

Ja, sie ist einkommensteuerpflichtig; die Fünftelregelung kann die Progression mildern. Sozialabgaben fallen auf echte Abfindungen in der Regel nicht an.

Kann der Faktor höher als 0,5 sein?

Ja. 0,5 ist nur der Regelwert. Je nach Verhandlung, Kündigungsrisiko und Schutzstatus sind auch Faktoren von 1,0 oder mehr möglich – deshalb ist das Feld anpassbar.

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