Bürgergeld-Rechner
Schätze deinen Bürgergeld-Anspruch aus Regelbedarf, angemessenen Wohnkosten und anrechenbarem Einkommen.
Das Bürgergeld deckt den Regelbedarf (2025 z. B. 563 € für Alleinstehende) plus die angemessenen Kosten der Unterkunft. Davon wird anrechenbares Einkommen abgezogen, wobei Freibeträge gelten. Hinweis: Das Bürgergeld wird zum 1. Juli 2026 in „Grundsicherungsgeld“ umbenannt; die Berechnungslogik bleibt.
So benutzt du den Bürgergeld-Rechner
- Trage den gesamten Regelbedarf der Bedarfsgemeinschaft ein (Summe der Regelsätze).
- Gib die angemessenen Kosten der Unterkunft (Miete plus Heizung) an.
- Trage anrechenbares Einkommen ein – der geschätzte Anspruch erscheint sofort.
Wie die Berechnung funktioniert
Der Gesamtbedarf ist die Summe der Regelbedarfe plus die angemessenen Unterkunftskosten. Davon wird das anrechenbare Einkommen abgezogen. Bei Erwerbseinkommen gelten Freibeträge, sodass nicht jeder verdiente Euro voll angerechnet wird – diese Freibeträge sind in der einfachen Rechnung nicht enthalten.
Anspruch = Regelbedarf + Unterkunft − anrechenbares Einkommen
Rechenbeispiel
Alleinstehend: Regelbedarf 563 €, Unterkunft 600 €, kein Einkommen: Gesamtbedarf 1.163 €, also rund 1.163 € Bürgergeld. Mit 400 € anrechenbarem Einkommen sänke der Anspruch entsprechend.
Annahmen und Grenzen
- Regelbedarfe werden jährlich angepasst – als editierbares Feld gehalten.
- Mehrbedarfe (z. B. Alleinerziehende, Schwangerschaft) und Einkommensfreibeträge sind nicht berücksichtigt.
- Nur angemessene Unterkunftskosten werden übernommen; die Grenzen legt die Kommune fest.
Wofür du den Bürgergeld-Rechner brauchst
Du stehst vor der Antragstellung und willst wissen, was dir zusteht. Der Rechner schätzt den Anspruch aus Regelbedarf, angemessenen Kosten der Unterkunft und anrechenbarem Einkommen – etwa 563 € für Alleinstehende plus die tatsächliche Kaltmiete, abzüglich eines kleinen Nebenverdienstes mit Erwerbsfreibetrag.
Auch Paare und Familien rechnen hier: Wer zwei Kinder hat, sieht sofort, wie sich der Gesamtbedarf und die Freibeträge verschieben. Und wer prüfen will, ob sich Arbeit mehr lohnt als die volle Hilfe, stellt den Erwerbsfreibetrag ein und vergleicht die Ergebnisse zweier Durchläufe. So findest du heraus, wie viel Netto vom Netto übrig bleibt.
Vor dem Termin beim Jobcenter hilft die Schätzung zudem, um Unterlagen vorzubereiten und Überraschungen zu vermeiden – etwa wenn die Miete deutlich über der angemessenen Höhe liegt. Wer einen Umzug plant, prüft hier vorab, ob die neue Wohnung mit den Wohnkosten noch durchgeht.
Mögliche Fehler und was dagegen hilft
- Das Ergebnis wirkt zu niedrig: Die Kosten der Unterkunft fehlen. Ohne Kaltmiete und Nebenkosten wird nur der Regelbedarf gerechnet.
- Der Regelbedarf ist unvollständig: Er wird für alle Haushaltsmitglieder angegeben. Für Paare sind es etwa je 506 €, für Alleinstehende 563 €.
- Das Einkommen ist doppelt zu hoch: Kindergeld wird voll angerechnet, nicht teilweise. Es gehört ins Feld sonstiges Einkommen.
- Der Erwerbsfreibetrag fehlt: Bei minderjährigen Kindern bleiben bis zu 1.500 € steuerfrei. Das entsprechende Feld ausfüllen, sonst fällt das Ergebnis zu niedrig aus.
- Brutto statt Netto: Für Erwerbseinkommen ist der tatsächliche Nettowert gemeint, nicht das Bruttogehalt vor Abzügen durch Steuer und Sozialabgaben.
Wer profitiert – und wann ein anderes Tool besser passt
Vor allem Menschen vor der Antragstellung rechnen hier, die erste Orientierung suchen – etwa nach einer Kündigung oder Trennung. Ebenso Paare und Familien, die den Gesamtbedarf abschätzen, und Beratungsstellen, die Fälle grob einordnen. Auch Menschen, die einen Nebenjob prüfen, nutzen die Schätzung, bevor sie den Vertrag unterschreiben – denn Erwerbseinkommen wirkt sich nur teilweise aus.
Wer statt Bürgergeld eine subsidiierte Wohnung sucht, prüft mit dem Wohngeld-Rechner, ob eine andere Hilfe besser zum eigenen Fall passt. Für die Wohnkosten allein öffnest du den Nebenkosten-Rechner. Und die Budgetplanung im Haushalt übernimmt der Budget-Planer.
Formeln & Werte geprüft: Oktober 2026. Steuer-, Zins- und andere zeitabhängige Sätze sind im Rechner editierbar – für verbindliche Berechnungen bitte den aktuell gültigen Wert eintragen.
Passende Tools
Budget-Planer
Monatsbudget aufstellen: Einnahmen, Ausgaben, Saldo und Sparquote.
Zum Tool Arbeit & SozialesInsolvenzgeld-Rechner
Insolvenzgeld aus dem Nettolohn der letzten drei Monate schätzen.
Zum Tool Finanzen & RechtNebenkosten-Rechner
Anteil an den Betriebskosten nach Wohnfläche aufteilen.
Zum ToolHäufige Fragen
Wie viel Bürgergeld steht mir zu?
Der Anspruch ist der Regelbedarf plus angemessene Unterkunftskosten minus anrechenbares Einkommen. Für Alleinstehende beträgt der Regelsatz 2025 z. B. 563 €.
Wie wird das Bürgergeld berechnet?
Man summiert die Regelbedarfe der Bedarfsgemeinschaft und die Kosten der Unterkunft und zieht das anrechenbare Einkommen ab. Bei Erwerbseinkommen gelten zusätzlich Freibeträge.
Heißt das Bürgergeld bald anders?
Ja. Zum 1. Juli 2026 wird das Bürgergeld in „Grundsicherungsgeld“ umbenannt. An der grundsätzlichen Berechnung ändert die Umbenennung nichts.
Was sind die Kosten der Unterkunft?
Die angemessene Miete inklusive Heizkosten. Was angemessen ist, richtet sich nach den Vorgaben der jeweiligen Kommune und der Haushaltsgröße.
Wird mein Einkommen voll angerechnet?
Nein. Bei Erwerbseinkommen bleiben Freibeträge anrechnungsfrei, sodass Arbeit sich lohnt. Diese Freibeträge sind in der einfachen Schätzung hier nicht enthalten.
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