Pflichtteil-Rechner: Anspruch & Erbquote

Berechne deinen Pflichtteilsanspruch.

Der Pflichtteil sichert Angehörigen einen Mindestanteil am Nachlass, auch wenn sie enterbt wurden. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils (halbe Erbquote). Die gesetzliche Erbquote richtet sich nach der Verwandtschaft: Ehepartner und Kinder erben zu gleichen Teilen, bei Vorhandensein von Kindern erben diese zusammen mit dem Ehepartner. Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch gegen die Erben. Der Rechner berechnet die gesetzliche Erbquote, den Pflichtteil und den daraus folgenden Geldanspruch aus dem Nachlasswert.

So benutzt du den Rechner

  • Trage den Wert des Nachlasses ein.
  • Wähle den Familienfall (Verwandtschaft).
  • Gib die Anzahl der Pflichtteilsberechtigten an.
  • Erbquote und Pflichtteil werden berechnet.

Wie die Berechnung funktioniert

Die gesetzliche Erbquote ergibt sich aus den Erbordnungen: Ehepartner neben Kindern erben die Hälfte (die Kinder die andere Hälfte). Der Pflichtteil ist die Hälfte der gesetzlichen Erbquote. Der Geldanspruch richtet sich gegen die Erben und wird aus dem Nachlasswert berechnet.

Pflichtteil = ½ × gesetzliche Erbquote × Nachlasswert

Ein Beispiel

Nachlass 400.000 €, Ehepartner mit 1 Kind: Gesetzliche Erbquote Ehe 200.000 € (50 %), Kind 200.000 €. Pflichtteil des Kindes = 100.000 €. Der Ehepartner ist in der Regel nicht pflichtteilsberechtigt, wenn er erbt.

Annahmen und Grenzen

  • Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch gegen die Erben.
  • Ehepartner haben in der Regel keinen Pflichtteil (wenn sie erben).
  • Schenkungen können unter bestimmten Bedingungen angerechnet werden.
  • Der Rechner ersetzt keine erbrechtliche Beratung.

Reale Aufgaben, die der Pflichtteil-Rechner löst

Der Pflichtteil-Rechner liefert in einem Schritt, was sonst Formelsuche und Taschenrechner erfordert. Berechne deinen Pflichtteilsanspruch. Du trägst die Felder „Nachlasswert (€)“, „Familienfall“ und „Anzahl Pflichtteilsberechtigter“ ein und erhältst das Ergebnis sofort – inklusive Rechenweg zum Nachvollziehen.

Typische Situationen: eine Größe schnell überschlagen, ein Ergebnis eigenständig gegenprüfen, eine Zahl für Dokumente, Anträge oder Entscheidungen vorbereiten oder verschiedene Annahmen in Sekunden durchspielen. Ein verwandter Rechner ist Erbschaftsteuer-Rechner & Schenkung.

Ein häufiger Ablauf: erst den Pflichtteil-Rechner nutzen, das Ergebnis dann mit einer unabhängigen Quelle abgleichen. Bevor du es verbindlich verwendest, prüfe es – etwa mit Erbrecht-Rechner: Erbquote & Erben.

Gut zu wissen: Alles rechnet lokal in deinem Browser – keine Eingabe wird übertragen oder abgelegt. Damit eignet sich der Rechner auch für vertrauliche Werte.

Woran es meistens klemmt

  • Die Anzeige ist gerundet, gerechnet wird intern mit voller Genauigkeit – für einen exakten Nachweis den Rechenweg nutzen.
  • Kontrolliere die Felder „Nachlasswert (€)“, „Familienfall“ und „Anzahl Pflichtteilsberechtigter“: Einheit, Vorzeichen und Bezugsjahr – sonst wirkt das Ergebnis stimmig, ist aber falsch.
  • Manche Vorgaben ändern sich im Laufe der Zeit – prüfe die Werte, bevor du dich auf das Ergebnis verlässt.
  • Leere Pflichtfelder liefern kein Ergebnis – alle benötigten Angaben vollständig ausfüllen.
  • Unplausible Beträge werden auf den gültigen Bereich begrenzt – gib realistische Werte ein.
  • Verstehe das Ergebnis als Orientierung – für Verbindliches eigenständig prüfen und mit der zuständigen Stelle abgleichen.

Für wen sich der Pflichtteil-Rechner eignet

Der Pflichtteil-Rechner ist für Erben, Notare, Steuerberater gedacht, die schnelle, nachvollziehbare Ergebnisse brauchen – kostenlos, ohne Anmeldung und ohne dass Eingaben den Browser verlassen.

Für ergänzende Fälle hilft Erbschaftsteuer-Rechner & Schenkung, für verwandte Fragestellungen Erbrecht-Rechner: Erbquote & Erben. Für den Pflichtteil-Rechner gilt: die Felder „Nachlasswert (€)“, „Familienfall“ und „Anzahl Pflichtteilsberechtigter“ eingeben, Ergebnis ablesen und – wenn es verbindlich wird – gegenprüfen.

Datenschutz & Prüfung: Dieses Tool arbeitet vollständig lokal in deinem Browser – Eingaben und Dateien werden nicht hochgeladen oder gespeichert. Funktion geprüft: Oktober 2026.

Häufige Fragen

Was ist der Pflichtteil?

Der Pflichtteil ist der gesetzlich garantierte Mindestanteil am Nachlass für enge Angehörige. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und wird als Geldanspruch ausgezahlt.

Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil?

Anspruch haben Ehepartner, Kinder und in manchen Fällen Eltern. Enkel, Geschwister und andere Verwandte haben keinen Pflichtteilsanspruch, wenn Kinder vorhanden sind.

Wie hoch ist die Erbquote bei 2 Kindern?

Ohne Ehepartner erben 2 Kinder zu gleichen Teilen: je 50 %. Der Pflichtteil jedes Kindes beträgt damit 25 % des Nachlasses.

Wie berechne ich den Pflichtteil?

Pflichtteil = ½ × gesetzliche Erbquote × Nachlasswert. Beispiel: Kind mit 25 % Erbquote hat einen Pflichtteil von 12,5 %. Rechner: Nachlass × 0,125.

Kann man den Pflichtteil umgehen?

Der Pflichtteil kann nicht direkt ausgeschlossen werden. Es gibt aber Gestaltungen wie Nießbrauch, lebzeitige Schenkungen oder den Verzicht gegen Abfindung. Hier ist juristischer Rat sinnvoll.

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