Erbschaftsteuer-Rechner & Schenkung
Berechne die Erbschaft- und Schenkungsteuer.
Die Erbschaft- und Schenkungsteuer fällt an, wenn ein Vermögen übertragen wird (Tod oder Schenkung). Die Höhe hängt vom Wert des Erwerbs und der persönlichen Steuerklasse des Erwerbers ab. Ehepartner und Kinder (Steuerklasse I) haben hohe Freibeträge (500.000 € bzw. 400.000 €), Enkel 200.000 €, Alle anderen (Steuerklasse III) nur 20.000 €. Über dem Freibetrag gelten gestaffelte Steuersätze von 7 % bis 30 % (Steuerklasse I) bzw. 15 % bis 30 % (III). Der Rechner berücksichtigt die Klasse und den Wert.
So benutzt du den Rechner
- Trage den Wert des Erwerbs ein (Verkehrswert).
- Wähle die persönliche Steuerklasse des Erwerbers.
- Freibetrag und Steuer werden sofort berechnet.
Wie die Berechnung funktioniert
Zunächst wird der persönliche Freibetrag abgezogen (Klasse I: Ehe 500.000 €, Kinder 400.000 €; Klasse II: 200.000 €; Klasse III: 20.000 €). Auf den darüber liegenden Betrag wird der gestaffelte Steuersatz angewendet, der mit dem Wert steigt (14 Stufen). Die Steuer wird auf den gesamten Betrag berechnet, nicht nur auf den Überschuss.
Steuersatz = f(Wert − Freibetrag, Steuerklasse)
Ein Beispiel
300.000 € für ein Kind (Klasse I): Freibetrag 400.000 € → keine Steuer. Für einen Freund (Klasse III): Freibetrag 20.000 €, steuerpflichtig 280.000 € → Steuersatz ca. 25 % → Steuer ca. 70.000 €.
Annahmen und Grenzen
- Der Rechner nutzt Verkehrswerte (Immobilien: Verkehrswert nach § 151 BewG).
- Wohnimmobilien für Ehe/Kinder können zusätzliche Vergünstigungen haben.
- Schenkungen innerhalb von 10 Jahren werden zusammengezählt.
- Der Rechner ersetzt keine erbrechtliche Beratung.
Wo sich der Erbschaftsteuer-Rechner & Schenkung wirklich lohnt
Der Erbschaftsteuer-Rechner & Schenkung liefert in einem Schritt, was sonst Formelsuche und Taschenrechner erfordert. Berechne die Erbschaft- und Schenkungsteuer. Du trägst die Felder „Wert des Erwerbs (€)“ und „Steuerklasse“ ein und erhältst das Ergebnis sofort – inklusive Rechenweg zum Nachvollziehen.
Typische Situationen: eine Größe schnell überschlagen, ein Ergebnis eigenständig gegenprüfen, eine Zahl für Dokumente, Anträge oder Entscheidungen vorbereiten oder verschiedene Annahmen in Sekunden durchspielen. Ein verwandter Rechner ist Schenkungsteuer-Rechner: Freibeträge.
Ein häufiger Ablauf: erst den Erbschaftsteuer-Rechner & Schenkung nutzen, das Ergebnis dann mit einer unabhängigen Quelle abgleichen. Bevor du es verbindlich verwendest, prüfe es – etwa mit Nießbrauch-Rechner.
Gut zu wissen: Die Berechnung läuft vollständig in deinem Browser; deine Eingaben werden nicht gespeichert oder übertragen. So kannst du auch vertrauliche Zahlen ohne Bedenken eingeben.
Das kann schiefgehen: typische Fehler
- Die Anzeige ist gerundet, gerechnet wird intern mit voller Genauigkeit – für einen exakten Nachweis den Rechenweg nutzen.
- Kontrolliere die Felder „Wert des Erwerbs (€)“ und „Steuerklasse“: Einheit, Vorzeichen und Bezugsjahr – sonst wirkt das Ergebnis stimmig, ist aber falsch.
- Manche Vorgaben ändern sich im Laufe der Zeit – prüfe die Werte, bevor du dich auf das Ergebnis verlässt.
- Fehlt ein Pflichtfeld, entsteht kein Ergebnis – fülle alle nötigen Angaben aus.
- Werte außerhalb des zulässigen Bereichs werden automatisch begrenzt – plausible Werte eingeben.
- Das Ergebnis ist ein Orientierungswert – für verbindliche Zwecke eigenständig gegenprüfen und mit der zuständigen Stelle abgleichen.
Die Zielgruppe des Erbschaftsteuer-Rechner & Schenkung
Der Erbschaftsteuer-Rechner & Schenkung ist für Erben, Notare, Steuerberater gedacht, die schnelle, nachvollziehbare Ergebnisse brauchen – kostenlos, ohne Anmeldung und ohne dass Eingaben den Browser verlassen.
Für ergänzende Fälle hilft Schenkungsteuer-Rechner: Freibeträge, für verwandte Fragestellungen Nießbrauch-Rechner. Für den Erbschaftsteuer-Rechner & Schenkung gilt: die Felder „Wert des Erwerbs (€)“ und „Steuerklasse“ eingeben, Ergebnis ablesen und – wenn es verbindlich wird – gegenprüfen.
Datenschutz & Prüfung: Dieses Tool arbeitet vollständig lokal in deinem Browser – Eingaben und Dateien werden nicht hochgeladen oder gespeichert. Funktion geprüft: Oktober 2026.
Passende Tools
Erbschein-Kosten-Rechner
Gebühren für den Erbschein nach GNotKG aus dem Nachlasswert.
Zum Tool Finanzen & RechtNießbrauch-Rechner
Kapitalwert eines Nießbrauchs aus Jahreswert und Vervielfältiger.
Zum Tool Finanzen & RechtSchenkungsteuer-Rechner: Freibeträge
Schenkungsteuer mit persönlichen Freibeträgen und Steuersätzen berechnen.
Zum ToolHäufige Fragen
Wie hoch sind die Freibeträge bei der Erbschaftsteuer?
Ehepartner: 500.000 €, Kinder: 400.000 € (Eltern bei Tod eines Kindes: 200.000 €), Enkel: 200.000 €, Geschwister/Nichten: 20.000 €, Alle anderen: 20.000 €.
Wie hoch sind die Erbschaftsteuersätze?
Steuerklasse I: 7–30 % (gestaffelt nach Wert), Steuerklasse II: 15–25 %, Steuerklasse III: 15–30 %. Die Sätze steigen mit dem steuerpflichtigen Wert.
Wie wird eine Schenkung besteuert?
Schenkungen unterliegen derselben Steuer wie Erbschaften. Es gelten die gleichen Freibeträge. Schenkungen in den letzten 10 Jahren vor dem Tod werden für die Erbschaftsteuer zusammengezählt.
Was ist der Verkehrswert einer Immobilie?
Der Verkehrswert (§ 151 BewG) ist der Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielt werden kann. Bei selbstgenutzten Wohnimmobilien von Ehepartnern und Kindern gibt es Vergünstigungen (§ 16 ErbStG).
Gibt es Steuerbefreiungen?
Ja, z. B. für Hausrat und Kleider (bis 41.000 € Klasse I), vermögenswirksame Leistungen und bestimmte Betriebsvermögen. Versicherungsleistungen können bis 40.000 € steuerfrei sein.
Alle Tools an einem Ort
Über 100 Rechner für Alltag, Mathematik, Finanzen und mehr – kostenlos, ohne Anmeldung und mit sichtbarem Rechenweg.