Schenkungsteuer-Rechner: Freibeträge

Berechne die Schenkungsteuer.

Die Schenkungsteuer fällt bei lebzeitigen Zuwendungen von Vermögen an. Sie nutzt dieselben Freibeträge und Steuersätze wie die Erbschaftsteuer, denn beide werden zusammengezählt (Zusammenrechnungszeitraum 10 Jahre). Die persönlichen Freibeträge sind hoch: Ehepartner 500.000 €, Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 €, alle anderen 20.000 € (je Steuerklasse). Über dem Freibetrag gelten gestaffelte Sätze von 7 % bis 30 %. Der Rechner berechnet die Steuer aus Wert und Steuerklasse.

So benutzt du den Rechner

  • Trage den Wert der Schenkung ein.
  • Wähle die persönliche Steuerklasse des Beschenkten.
  • Freibetrag und Schenkungsteuer werden berechnet.

Wie die Berechnung funktioniert

Zunächst wird der persönliche Freibetrag abgezogen (10-Jahres-Freibetrag). Auf den darüber liegenden Betrag wird der gestaffelte Steuersatz angewendet (7–30 % je Steuerklasse und Wert). Die Schenkung wird innerhalb von 10 Jahren mit früheren Schenkungen und der späteren Erbschaft zusammengezählt.

Steuersatz = f(Schenkungswert − Freibetrag, Steuerklasse)

Ein Beispiel

200.000 € an ein Kind (Klasse I): Freibetrag 400.000 € → keine Steuer. 200.000 € an einen Freund (Klasse III): Freibetrag 20.000 €, steuerpflichtig 180.000 € → Satz ca. 25 % → ca. 45.000 €.

Annahmen und Grenzen

  • Freibeträge gelten alle 10 Jahre neu (Zusammenrechnung).
  • Immobilien können Vergünstigungen haben (§ 16 ErbStG).
  • Schonbezüge und Nießbrauch können steuermindernd wirken.
  • Der Rechner ersetzt keine steuerliche Beratung.

Reale Aufgaben, die der Schenkungsteuer-Rechner löst

Der Schenkungsteuer-Rechner liefert in einem Schritt, was sonst Formelsuche und Taschenrechner erfordert. Berechne die Schenkungsteuer. Du trägst die Felder „Schenkungswert (€)“ und „Steuerklasse“ ein und erhältst das Ergebnis sofort – inklusive Rechenweg zum Nachvollziehen.

Typische Situationen: eine Größe schnell überschlagen, ein Ergebnis eigenständig gegenprüfen, eine Zahl für Dokumente, Anträge oder Entscheidungen vorbereiten oder verschiedene Annahmen in Sekunden durchspielen. Ein verwandter Rechner ist Erbschaftsteuer-Rechner & Schenkung.

Ein häufiger Ablauf: erst den Schenkungsteuer-Rechner nutzen, das Ergebnis dann mit einer unabhängigen Quelle abgleichen. Bevor du es verbindlich verwendest, prüfe es – etwa mit Nießbrauch-Rechner.

Gut zu wissen: Alles rechnet lokal in deinem Browser – keine Eingabe wird übertragen oder abgelegt. Damit eignet sich der Rechner auch für vertrauliche Werte.

Wenn das Ergebnis nicht stimmt: häufige Fehlerquellen

  • Angezeigte Werte sind gerundet; intern rechnet das Tool mit voller Genauigkeit – für Nachweise den Rechenweg heranziehen.
  • Prüfe die Felder „Schenkungswert (€)“ und „Steuerklasse“ auf Einheit, Vorzeichen und Bezugsjahr – eine falsche Annahme ergibt ein plausibles, aber falsches Ergebnis.
  • Vorgaben und Parameter ändern sich mitunter; prüfe die eingegebenen Werte, bevor du das Ergebnis übernimmst.
  • Fehlt ein Pflichtfeld, entsteht kein Ergebnis – fülle alle nötigen Angaben aus.
  • Unplausible Beträge werden auf den gültigen Bereich begrenzt – gib realistische Werte ein.
  • Verstehe das Ergebnis als Orientierung – für Verbindliches eigenständig prüfen und mit der zuständigen Stelle abgleichen.

Wer vom Schenkungsteuer-Rechner profitiert

Der Schenkungsteuer-Rechner ist für Erben, Notare, Steuerberater gedacht, die schnelle, nachvollziehbare Ergebnisse brauchen – kostenlos, ohne Anmeldung und ohne dass Eingaben den Browser verlassen.

Für ergänzende Fälle hilft Erbschaftsteuer-Rechner & Schenkung, für verwandte Fragestellungen Nießbrauch-Rechner. Für den Schenkungsteuer-Rechner gilt: die Felder „Schenkungswert (€)“ und „Steuerklasse“ eingeben, Ergebnis ablesen und – wenn es verbindlich wird – gegenprüfen.

Datenschutz & Prüfung: Dieses Tool arbeitet vollständig lokal in deinem Browser – Eingaben und Dateien werden nicht hochgeladen oder gespeichert. Funktion geprüft: Oktober 2026.

Häufige Fragen

Wie hoch sind die Freibeträge bei der Schenkungsteuer?

Die Freibeträge entsprechen denen der Erbschaftsteuer: Ehepartner 500.000 €, Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 €, alle anderen 20.000 €. Innerhalb von 10 Jahren können die Beträge erneut ausgeschöpft werden.

Wann fällt Schenkungsteuer an?

Die Steuer fällt an, wenn der Wert der Schenkung den persönlichen Freibetrag übersteigt. Die Sätze liegen je nach Steuerklasse und Wert zwischen 7 % und 30 %. Geld- und Immobilienübertragungen sind gleichermaßen betroffen.

Was ist der Zusammenrechnungszeitraum?

Schenkungen der letzten 10 Jahre werden mit späteren Schenkungen und der Erbschaft zusammengerechnet. Mehrere kleinere Schenkungen können so zusammen die Freibeträge übersteigen und steuerpflichtig werden.

Wie wird eine Immobilie besteuert?

Der Wert der Immobilie wird als Schenkungswert angesetzt. Für selbstgenutzte Wohnimmobilien von Ehepartnern und Kindern gibt es Vergünstigungen (§ 16 ErbStG), die die Steuerbasis senken können.

Wie kann ich Schenkungsteuer sparen?

Neben den Freibeträgen helfen Nießbrauchvorbehalte, Ratenzahlungen und die Ausnutzung von Wohnvorteilen. Jährliche Schenkungen im Rahmen der Freibeträge mindern den steuerpflichtigen Betrag. Steuerberatung empfohlen.

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