Erbrecht-Rechner: Erbquote & Erben

Berechne die gesetzliche Erbquote.

Der Erbrecht-Rechner bestimmt, wer nach deutschem Gesetz erbt und in welcher Quote. Die Erbordnungen regeln die Reihenfolge: Erste Ordnung = Kinder (und deren Abkömmlinge), Zweite = Eltern und Geschwister, Dritte = Großeltern. Der überlebende Ehepartner erbt neben den Kindern je zur Hälfte, ohne Kinder allein. Bei mehreren Erben teilen sie sich den Nachlass zu gleichen Teilen (Grundsatz der Gleichbehandlung). Der Rechner zeigt die Erbquote jeder Person und den Geldwert aus dem Nachlass.

So benutzt du den Rechner

  • Trage den Wert des Nachlasses ein.
  • Wähle den Familienstand und die Situation.
  • Die Erbquote und der Geldwert je Erbe werden berechnet.

Wie die Berechnung funktioniert

Die Erbordnungen bestimmen die Anspruchsberechtigten. Der Ehepartner erbt neben Kindern die Hälfte (Kinder die andere Hälfte zu gleichen Teilen). Ohne Kinder erbt der Ehepartner allein (bei Zugewinngemeinschaft oft 1/2 + 1/4). Fehlt ein Ehepartner, erben die nächsten Verwandten. Die Quote wird auf den Nachlass angewendet.

Erbe = Nachlass × Erbquote je Person

Ein Beispiel

300.000 €, verheiratet mit 2 Kindern: Ehepartner 150.000 € (50 %), je Kind 75.000 € (25 %). Ledig mit 2 Kindern: je Kind 150.000 € (50 %). Pflichtteil jedes Kindes wäre die Hälfte davon.

Annahmen und Grenzen

  • Ein Testament oder Ehevertrag kann abweichen.
  • Berlin Testament: Ehepartner sind zusammen Erbe, Kinder erst später.
  • Pflichtteilsberechtigte haben Anspruch auf die Hälfte.
  • Der Rechner ersetzt keine erbrechtliche Beratung.

Wann du den Erbrecht-Rechner brauchst

Der Erbrecht-Rechner liefert in einem Schritt, was sonst Formelsuche und Taschenrechner erfordert. Berechne die gesetzliche Erbquote. Du trägst die Felder „Nachlasswert (€)“ und „Familienstand / Fall“ ein und erhältst das Ergebnis sofort – inklusive Rechenweg zum Nachvollziehen.

Typische Situationen: eine Größe schnell überschlagen, ein Ergebnis eigenständig gegenprüfen, eine Zahl für Dokumente, Anträge oder Entscheidungen vorbereiten oder verschiedene Annahmen in Sekunden durchspielen. Ein verwandter Rechner ist Pflichtteil-Rechner: Anspruch & Erbquote.

Ein häufiger Ablauf: erst den Erbrecht-Rechner nutzen, das Ergebnis dann mit einer unabhängigen Quelle abgleichen. Bevor du es verbindlich verwendest, prüfe es – etwa mit Erbschaftsteuer-Rechner & Schenkung.

Gut zu wissen: Die Berechnung läuft vollständig in deinem Browser; deine Eingaben werden nicht gespeichert oder übertragen. So kannst du auch vertrauliche Zahlen ohne Bedenken eingeben.

Woran es meistens klemmt

  • Rundungsdifferenzen: angezeigt wird gerundet, intern mit voller Genauigkeit gerechnet – für Nachweise den Rechenweg nutzen.
  • Prüfe die Felder „Nachlasswert (€)“ und „Familienstand / Fall“ auf Einheit, Vorzeichen und Bezugsjahr – eine falsche Annahme ergibt ein plausibles, aber falsches Ergebnis.
  • Vorgaben und Parameter ändern sich mitunter; prüfe die eingegebenen Werte, bevor du das Ergebnis übernimmst.
  • Fehlt ein Pflichtfeld, entsteht kein Ergebnis – fülle alle nötigen Angaben aus.
  • Werte außerhalb des zulässigen Bereichs werden automatisch begrenzt – plausible Werte eingeben.
  • Das Ergebnis ist ein Orientierungswert – für verbindliche Zwecke eigenständig gegenprüfen und mit der zuständigen Stelle abgleichen.

Wer vom Erbrecht-Rechner profitiert

Der Erbrecht-Rechner ist für Erben, Notare, Steuerberater gedacht, die schnelle, nachvollziehbare Ergebnisse brauchen – kostenlos, ohne Anmeldung und ohne dass Eingaben den Browser verlassen.

Für ergänzende Fälle hilft Pflichtteil-Rechner: Anspruch & Erbquote, für verwandte Fragestellungen Erbschaftsteuer-Rechner & Schenkung. Für den Erbrecht-Rechner gilt: die Felder „Nachlasswert (€)“ und „Familienstand / Fall“ eingeben, Ergebnis ablesen und – wenn es verbindlich wird – gegenprüfen.

Datenschutz & Prüfung: Dieses Tool arbeitet vollständig lokal in deinem Browser – Eingaben und Dateien werden nicht hochgeladen oder gespeichert. Funktion geprüft: Oktober 2026.

Häufige Fragen

Wer erbt gesetzlich ohne Testament?

Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge: Erste Ordnung sind die Kinder, zweite Ordnung Eltern und Geschwister. Der überlebende Ehepartner erbt neben Kindern zur Hälfte, ohne Kinder allein oder je nach Güterstand mehr.

Wie teilt sich der Nachlass bei einer Familie auf?

Verheiratet mit 2 Kindern: Ehepartner 50 %, jedes Kind 25 %. Ledig mit 2 Kindern: je 50 %. Ohne Kinder erben die Eltern zu gleichen Teilen. Die Quote bestimmt den Geldwert je Erbe.

Was ist der Unterschied zwischen Erbquote und Pflichtteil?

Die Erbquote ist der gesetzliche Anteil am Nachlass. Der Pflichtteil ist die Hälfte davon und steht Enterbten als Geldanspruch zu. Beispiel: 25 % Erbquote → 12,5 % Pflichtteil.

Was regelt das Berliner Testament?

Beim Berliner Testament setzen sich die Ehepartner gegenseitig zu Alleinerben ein. Die Kinder werden erst beim zweiten Erbfall Erben. Das sichert den überlebenden Partner, kann aber den Pflichtteil der Kinder auslösen.

Kann man durch Testament von der gesetzlichen Erbfolge abweichen?

Ja, ein Testament (eigenerhändig oder notariell) ermöglicht freie Verfügung über den Nachlass. Allerdings haben Ehepartner, Kinder und Eltern einen Pflichtteil von der Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

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