Pflegeheim-Kosten-Rechner

Berechne den monatlichen Eigenanteil im Pflegeheim aus Pflegekosten, Unterkunft und Investitionskosten – abzüglich des Leistungszuschlags nach Pflegedauer – und prüfe, ob als Kind Elternunterhalt droht.

Ø Deutschland, je Heim verschieden
für den Elternunterhalt-Check (optional)
Grobe Orientierung – Heimkosten und Zuschläge unterscheiden sich regional stark, keine Rechts- oder Sozialberatung. Werte 2025/2026, bitte beim Heim bzw. der Pflegekasse prüfen.

Der Eigenanteil im Pflegeheim setzt sich aus dem pflegebedingten Eigenanteil, Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten zusammen; er liegt im Schnitt bei rund 2.800 bis 3.200 Euro im Monat. Der Leistungszuschlag senkt den pflegebedingten Anteil mit zunehmender Pflegedauer. Kinder zahlen Elternunterhalt erst ab 100.000 Euro Bruttojahreseinkommen.

So benutzt du den Pflegeheim-Kosten-Rechner

  • Wähle den Pflegegrad – der Rechner zeigt, was die Pflegekasse zahlt.
  • Passe Eigenanteil, Unterkunft und Investitionskosten an die Angaben deines Heims an.
  • Gib die bisherige Pflegedauer und optional das Einkommen des Kindes ein.

Wie sich der Eigenanteil zusammensetzt

Vom Heimentgelt zieht die Pflegekasse ihren festen Leistungsbetrag je Pflegegrad ab. Übrig bleibt der pflegebedingte Eigenanteil (EEE), der für die Pflegegrade 2 bis 5 im selben Heim gleich hoch ist. Dazu kommen Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten. Zusammen ergibt sich der monatliche Eigenanteil.

Eigenanteil = EEE · (1 − Zuschlag) + Unterkunft/Verpflegung + Investitionskosten

Leistungszuschlag und Elternunterhalt

Der Leistungszuschlag senkt den pflegebedingten Eigenanteil je nach Pflegedauer: 15 Prozent im ersten Jahr, 30 im zweiten, 50 im dritten und 75 Prozent ab dem vierten Jahr. Reicht das Einkommen der pflegebedürftigen Person nicht, springt die Sozialhilfe ein. Erwachsene Kinder müssen seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz 2020 erst ab 100.000 Euro Bruttojahreseinkommen Elternunterhalt zahlen.

Annahmen und Grenzen

  • Die vorbelegten Beträge sind Durchschnittswerte – dein Heim kann abweichen.
  • Der Leistungszuschlag gilt nur für den pflegebedingten Eigenanteil, nicht für Unterkunft und Investitionskosten.
  • Die 100.000-Euro-Grenze wird je Kind einzeln geprüft; Geschwister darunter zahlen nichts.

Typische Anwendungsfälle für den Pflegeheim-Kosten-Rechner

Der Platz im Pflegeheim steht, die Kosten noch nicht: pflegebedingter Eigenanteil, Unterkunft und Verpflegung, Investitionskosten – zusammen oft 2.800 bis 3.200 Euro im Monat. Der Rechner rechnet die Summe auf und zieht den Leistungszuschlag ab, der mit der Pflegedauer steigt.

Die zweite Frage ist die eigene: Reichen Rente und Vermögen, oder wird das Kind herangezogen? Mit dem Bruttojahreseinkommen prüfst du die Grenze von 100.000 Euro, ab der Elternunterhalt im Raum steht.

Praktisch ist der Monatsvergleich: Zwei Häuser mit verschiedenen Investitionskosten gegeneinander zu legen, dauert hier Sekunden. Für die Ansprüche der Pflegebedürftigen lohnt der Blick auf den Pflegegrad-Rechner.

Auch vor dem Erstgespräch ist die Zahl hilfreich: Wer die drei Bestandteile – pflegebedingt, Unterkunft, Investition – einzeln kennt, versteht das Angebot des Heimes und kann nachfragen, wenn eine Position fehlt oder doppelt erscheint.

Mögliche Fehler und was dagegen hilft

  • Der Eigenanteil fällt zu niedrig aus: Es fehlen Unterkunft und Verpflegung oder Investitionskosten. Alle drei Teile gehören in die Summe, sonst wirkt das Haus zu günstig.
  • Der Zuschlag bleibt aus: Die Pflegedauer wurde auf 0 gesetzt. Erst mit den Monaten steigt der Anteil, den die Pflegekasse übernimmt. Gezählt werden die bisherige Pflegedauer in Monaten.
  • Der Betrag passt nicht zum Angebot: Die Vorbelegung ist ein Deutschlanddurchschnitt. Für das konkrete Haus trägst du die Werte des Heimes ein, nicht den Mittelwert.
  • Elternunterhalt wird verneint, obwohl er droht: Es wurde das Netto statt des Bruttojahreseinkommens eingetragen. Die Grenze gilt am Brutto.
  • Der Elternunterhalt-Check bleibt leer: Das Einkommensfeld ist optional. Ohne Angabe wird die 100.000-Euro-Grenze nicht geprüft.

Wer profitiert vom Pflegeheim-Kosten-Rechner – und wer nicht

Zuerst Angehörige, die vor dem Aufnahmegespräch wissen wollen, was monatlich anfällt und wer es zahlt. Auch Sozialdienste, Pflegeberater und Kirchengemeinden nutzen die Aufstellung als neutrale Gesprächsgrundlage, und volljährige Kinder prüfen damit ihre eigene Grenze, bevor sie zustimmen.

Die Rechnung bleibt ein Modell: Heime rechnen unterschiedlich, und wer nach einer anderen Finanzierungsquelle sucht, findet sie hier nicht.

Für volljährige Geschwister lohnt die getrennte Rechnung: Das Einkommen eines Kindes entscheidet über die Grenze, das des anderen nicht. Wer die eigene Situation kennt, spart sich eine unangenehme Überraschung.

Für die eigene Altersvorsorge gibt es den Renten-Rechner, für die Frage, wer im Zweifel zahlt, den Elternunterhalt-Rechner. Für alle, die erst die eigene Rente gegenrechnen, beginnt die Planung mit dieser Zahl – alles andere kommt danach.

Quellen: Paragraf 43c SGB XI (Leistungszuschlag) · Angehoerigen-Entlastungsgesetz (100.000-Euro-Grenze). Formeln & Werte geprüft: Oktober 2026. Steuer-, Zins- und andere zeitabhängige Sätze sind im Rechner editierbar – für verbindliche Berechnungen bitte den aktuell gültigen Wert eintragen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Eigenanteil im Pflegeheim?

Im Schnitt rund 2.800 bis 3.200 Euro im Monat, bestehend aus pflegebedingtem Eigenanteil, Unterkunft/Verpflegung und Investitionskosten. Regional gibt es große Unterschiede.

Was zahlt die Pflegekasse je Pflegegrad?

Vollstationär zahlt die Pflegekasse feste Beträge: Pflegegrad 2 rund 805 Euro, Grad 3 etwa 1.319, Grad 4 rund 1.855 und Grad 5 etwa 2.096 Euro im Monat (Stand 2025/2026).

Wie funktioniert der Leistungszuschlag?

Er senkt den pflegebedingten Eigenanteil mit der Pflegedauer: 15 Prozent im ersten Jahr, 30 im zweiten, 50 im dritten und 75 Prozent ab dem vierten Jahr im Heim.

Müssen Kinder für die Pflege der Eltern zahlen?

Erst ab einem Bruttojahreseinkommen von über 100.000 Euro. Darunter besteht seit 2020 keine Unterhaltspflicht; die Grenze wird für jedes Kind einzeln geprüft.

Was passiert, wenn Rente und Vermögen nicht reichen?

Dann übernimmt das Sozialamt über die Hilfe zur Pflege die Lücke. Ein Schonvermögen bleibt geschützt, und nur Kinder über der 100.000-Euro-Grenze werden herangezogen.

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