Witwenrente-Rechner
Schätze die große Witwen- oder Witwerrente – 55 % der Rente des Verstorbenen, gemindert um die Anrechnung eigenen Einkommens.
Die große Witwenrente beträgt nach neuem Recht 55 % der Rente, die der verstorbene Partner erhalten hätte. Übersteigt das eigene Nettoeinkommen einen Freibetrag, werden 40 % des übersteigenden Teils angerechnet und mindern die Witwenrente. Der Freibetrag wird jährlich angepasst.
So benutzt du den Witwenrente-Rechner
- Trage die Rente ein, die der verstorbene Partner erhielt oder erhalten hätte.
- Wähle den Rentensatz (große Witwenrente 55 %, kleine 25 %).
- Gib dein eigenes Nettoeinkommen und den Freibetrag an – die geschätzte Witwenrente erscheint sofort.
Wie die Berechnung funktioniert
Die Witwenrente ist zunächst der gewählte Prozentsatz der Rente des Verstorbenen. Liegt das eigene anrechenbare Nettoeinkommen über dem Freibetrag, werden 40 % des übersteigenden Betrags abgezogen. So sinkt die Witwenrente mit steigendem Eigeneinkommen, fällt aber nicht unter null.
Basis = Rente · Satz · Anrechnung = 0,4 · max(0, Einkommen − Freibetrag) · Witwenrente = max(0, Basis − Anrechnung)
Rechenbeispiel
1.500 € Rente, 55 %, eigenes Einkommen 1.800 €, Freibetrag 1.038 €: Basis 825 €. Über dem Freibetrag liegen 762 €, davon 40 % = 304,80 € Anrechnung. Witwenrente rund 520,20 €.
Annahmen und Grenzen
- Der Freibetrag und die Anrechnungsregeln werden jährlich angepasst – als editierbares Feld gehalten.
- Das anrechenbare Nettoeinkommen wird tatsächlich pauschaliert ermittelt und kann abweichen.
- Im Sterbevierteljahr wird zunächst die volle Rente gezahlt; Sonderfälle sind nicht abgebildet.
Typische Anwendungsfälle für den Witwen-Rechner
Der Partner ist verstorben und die Rente der Witwe bleibt niedrig, weil das eigene Einkommen angerechnet wird. Der Rechner zeigt, wie die große Witwenrente aus 55 % der Rente des Verstorbenen minus 40 % des übersteigenden Einkommens über dem Freibetrag entsteht – und ob eine Anrechnung droht.
Auch Paare vor der Pensionierung rechnen hier: Wer weiß, wie hoch die Rente im Todesfall des Partners wäre, kann die eigene Vorsorge besser planen. Und für Menschen, die gerade die Rente des Verstorbenen beantragen, liefert die Schätzung eine erste Zahl für das Gespräch mit der Deutschen Rentenversicherung.
Im Alltag hilft das Tool, um zu verstehen, wie sich eine Aufnahme in Teilzeit oder ein Nebenjob auf die Witwenrente auswirkt – schließlich zählt das eigene Netto voll in die Anrechnung ein. Wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht, prüft zudem, ob Witwenrente und eigene Rente zusammen den Freibetrag überschreiten.
Mögliche Fehler und was dagegen hilft
- Die Rente wirkt zu hoch: Der Rentensatz ist auf 55 % für die große Witwenrente gestellt. Für die kleine Witwenrente sind es nur 25 % – die Option muss zur Situation passen.
- Der Freibetrag ist veraltet: Er wird jährlich angepasst, im Westen ab Juli 2025. Den aktuellen Wert eintragen, sonst verschiebt sich die Anrechnung.
- Eigenes Einkommen fehlt: Ohne Nettoeinkommen wird nichts angerechnet und die Rente wirkt höher als tatsächlich. Den realen Nettowert eintragen.
- Die Rente des Verstorbenen ist geraten: Sie stammt aus dem Rentenbescheid, nicht aus einer Schätzung. Den tatsächlichen Monatsbetrag verwenden.
- Krankenversicherung vergessen: Die KV-Beiträge mindern die Auszahlung, bleiben hier aber außen vor. Für die Planung den Nettowert nach KV beachten.
Für wen sich der Witwen-Rechner eignet
Gebaut ist er für Witwen und Witwer, die die eigene Rente planen, für Paare vor der Pensionierung, die Absicherung prüfen, sowie für Beratungsstellen, die Fälle schnell einschätzen. Auch Menschen, die die Erbrecht-Frage klären, nutzen die Orientierung vor dem Gespräch bei der Rentenversicherung.
Wer dagegen die Steuerlast auf die Rente prüfen will, öffnet den Rentenbesteuerung-Rechner. Für den Unterhalt nach der Trennung ist der Elternunterhalt-Rechner die passendere Adresse. Und wie sich das eigene Einkommen auf Unterhaltsansprüche auswirkt, zeigt der Zugewinnausgleich-Rechner.
Formeln & Werte geprüft: Oktober 2026. Steuer-, Zins- und andere zeitabhängige Sätze sind im Rechner editierbar – für verbindliche Berechnungen bitte den aktuell gültigen Wert eintragen.
Passende Tools
Elternunterhalt-Rechner
Grobe Schätzung des Elternunterhalts mit 100.000-Euro-Grenze.
Zum Tool Arbeit & SozialesRentenbesteuerung-Rechner (Ehepaar)
Steuerpflichtigen Rentenanteil eines Ehepaars grob einschätzen.
Zum Tool Arbeit & SozialesÜbergangsgeld-Rechner
Übergangsgeld bei Reha aus der Berechnungsgrundlage schätzen.
Zum ToolHäufige Fragen
Wie hoch ist die Witwenrente?
Die große Witwenrente beträgt 55 % der Rente des Verstorbenen (neues Recht), die kleine 25 %. Eigenes Einkommen über dem Freibetrag wird zu 40 % angerechnet und mindert die Rente.
Wird eigenes Einkommen auf die Witwenrente angerechnet?
Ja. Übersteigt das anrechenbare Nettoeinkommen den Freibetrag, werden 40 % des übersteigenden Teils abgezogen. Der Freibetrag wird jährlich angepasst.
Was ist der Unterschied zwischen großer und kleiner Witwenrente?
Die große Witwenrente (55 %) gibt es u. a. ab einem bestimmten Alter, bei Erwerbsminderung oder Kindererziehung. Die kleine (25 %) wird sonst und meist zeitlich befristet gezahlt.
Was ist das Sterbevierteljahr?
In den ersten drei Monaten nach dem Tod wird die Witwenrente ohne Einkommensanrechnung in voller Höhe der bisherigen Rente gezahlt. Danach greift die Anrechnung.
Ist die Witwenrente steuerpflichtig?
Sie unterliegt wie andere Renten der nachgelagerten Besteuerung mit einem Besteuerungsanteil. Ob Steuer anfällt, hängt vom Gesamteinkommen ab.
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