Übergangsgeld-Rechner
Schätze das Übergangsgeld während einer medizinischen oder beruflichen Reha – 68 % der Berechnungsgrundlage, mit Kind 75 %.
Das Übergangsgeld der Rentenversicherung sichert das Einkommen während einer Reha. Es beträgt 68 % der Berechnungsgrundlage (in der Regel das letzte Nettoentgelt), bei Versicherten mit Kind oder pflegebedürftigem Angehörigen 75 %. Die Berechnungsgrundlage wird aus dem beitragspflichtigen Entgelt abgeleitet.
So benutzt du den Übergangsgeld-Rechner
- Trage die Berechnungsgrundlage ein (näherungsweise das letzte Nettoentgelt pro Monat).
- Wähle den Satz: 68 % ohne Kind, 75 % mit Kind oder pflegebedürftigem Angehörigen.
- Das geschätzte monatliche Übergangsgeld erscheint sofort.
Wie die Berechnung funktioniert
Das Übergangsgeld ist ein Prozentsatz der Berechnungsgrundlage. Diese leitet die Rentenversicherung aus dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt ab und rechnet sie auf ein Nettoentgelt herunter. Der Satz beträgt 68 %, erhöht sich aber auf 75 %, wenn ein Kind vorhanden ist oder ein Angehöriger gepflegt wird.
Übergangsgeld = Berechnungsgrundlage · Satz/100
Rechenbeispiel
2.000 € Berechnungsgrundlage, 68 %: 1.360 € monatliches Übergangsgeld. Mit Kind (75 %) wären es 1.500 €.
Annahmen und Grenzen
- Die Berechnungsgrundlage wird hier vereinfacht mit dem Nettoentgelt gleichgesetzt.
- Es gelten Höchstgrenzen (Beitragsbemessungsgrenze); sehr hohe Entgelte werden gedeckelt.
- Zuständigkeit und genaue Berechnung liegen bei der Deutschen Rentenversicherung.
Typische Anwendungsfälle für den Übergangsgeld-Rechner
Du wirst für eine Reha-Maßnahme freigestellt und fragst dich, wie hoch das Übergangsgeld ausfällt. Der Rechner schätzt den Betrag aus der Berechnungsgrundlage – in der Regel das letzte Nettoentgelt – und dem Satz von 68 % ohne beziehungsweise 75 % mit Kind oder pflegebedürftigem Angehörigen.
Auch vor der Antragstellung hilft die Rechnung: Wer weiß, was auf ihn zukommt, kann Wohnung und Fixkosten planen, bevor die Lohnfortzahlung endet. Und für Berufsberater und Sozialarbeitende ist das Tool eine schnelle Orientierung für Klienten, die während der Rehabilitation ihr Einkommen fürchten. Auch Arbeitgeber, die Beschäftigte für eine Reha freistellen, nutzen die Zahl, um Alternativen zur Kündigung zu besprechen.
Im Alltag zeigt die Schätzung zudem, ob der Wechsel von 68 % auf 75 % durch die Anerkennung der Kindererziehung realistisch mehr Geld bringt – und ob ein Antrag sich damit lohnt. Auch wer eine teure Anschlussmaßnahme plant, kann so den Zeitraum der Rehabilitation finanziell vorbereiten, bevor die Lohnfortzahlung endet.
Mögliche Fehler und schnelle Lösungen
- Das Ergebnis wirkt zu hoch: In das Feld der Berechnungsgrundlage gehört der Netto-Betrag, nicht das Bruttoarbeitsentgelt. Das Brutto dient nur der Schätzung.
- Der Satz ist falsch gewählt: 75 % gelten nur mit Kind oder pflegebedürftigem Angehörigen. Ohne diese Situation sind 68 % angesetzt.
- Die Berechnungsgrundlage fehlt: Ohne sie entfällt die Schätzung. Zumindest das Bruttoarbeitsentgelt eintragen, damit das Tool den Netto-Wert ableiten kann.
- Währung oder Zeitraum verwechselt: Alle Werte sind Monatsbeträge in Euro. Ein Jahresgehalt verfälscht das Ergebnis um das Zwölffache.
- Das Ergebnis mit Kurzarbeitergeld verwechselt: Übergangsgeld wird während einer Reha gezahlt, nicht bei Arbeitsausfall durch Kurzarbeit.
Für wen sich der Übergangsgeld-Rechner eignet
Vor allem Versicherte, die kurz vor einer Reha-Maßnahme stehen, rechnen hier – etwa nach einem Unfall oder bei chronischer Erkrankung. Ebenso Eltern mit Kind, die die höhere Rate prüfen, sowie Berufsberater und Sozialarbeitende, die Klienten schnell orientieren. Auch Menschen, die sich auf den Antrag vorbereiten, finden hier eine erste Zahl für die Finanzplanung.
Wer dagegen die Witwenrente nach dem Todesfall des Partners sucht, öffnet den Witwen-Rechner. Für die Steuerlast auf die Rente ist der Rentenbesteuerung-Rechner die passendere Adresse. Und bei Arbeitsausfall ohne Reha hilft der Kurzarbeitergeld-Rechner.
Formeln & Werte geprüft: Oktober 2026. Steuer-, Zins- und andere zeitabhängige Sätze sind im Rechner editierbar – für verbindliche Berechnungen bitte den aktuell gültigen Wert eintragen.
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Zum ToolHäufige Fragen
Wie hoch ist das Übergangsgeld?
Es beträgt 68 % der Berechnungsgrundlage, mit Kind oder bei Pflege eines Angehörigen 75 %. Die Berechnungsgrundlage entspricht näherungsweise dem letzten Nettoentgelt.
Wer bekommt Übergangsgeld?
Versicherte, die während einer medizinischen oder beruflichen Reha der Rentenversicherung kein Arbeitsentgelt erhalten. Es sichert in dieser Zeit den Lebensunterhalt.
Wie wird die Berechnungsgrundlage ermittelt?
Aus dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt, das auf ein Nettoentgelt umgerechnet wird. Höchstgrenzen (Beitragsbemessungsgrenze) sind zu beachten.
Ist das Übergangsgeld steuerpflichtig?
Übergangsgeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt und kann so den Steuersatz auf das übrige Einkommen erhöhen.
Wie lange wird Übergangsgeld gezahlt?
Für die Dauer der Reha-Leistung. Bei beruflicher Reha kann es über einen längeren Zeitraum gezahlt werden. Details regelt die Rentenversicherung.
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