Pflegegrad-Rechner: Pflegegeld & Leistungen
Berechne dein Pflegegeld nach Pflegegrad.
Der Pflegegrad-Rechner zeigt, welche Leistungen und welches Pflegegeld dir nach der Einstufung durch den Medizinischen Dienst zustehen. Es gibt fünf Pflegegrade: Grad 1 (geringe Beeinträchtigung) bis Grad 5 (schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen). Das Pflegegeld für die häusliche Pflege durch Angehörige beträgt je nach Grad 0 € (bei 1), 316 €, 545 €, 728 €, 901 € und 1.032 € monatlich. Zusätzlich gibt es Leistungen wie Pflegesachleistungen, Teilstationäre Pflege, Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege. Der Rechner fasst die Ansprüche zusammen.
So benutzt du den Rechner
- Wähle deinen bewilligten Pflegegrad (1–5).
- Wähle zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen.
- Die monatlichen Leistungen werden sofort angezeigt.
Wie die Berechnung funktioniert
Die Leistungen sind gesetzlich festgelegt und richten sich nach dem Pflegegrad. Das Pflegegeld (für häusliche Pflege durch Angehörige) steigt mit dem Grad. Pflegesachleistungen (durch einen Pflegedienst) sind höher und werden je Grad bezuschusst. Zusätzliche Leistungen (Betreuungs- und Entlastungsleistungen) kommen bei allen Graden hinzu.
Pflegegeld: Grad 1 = 0 € · 2 = 316 € · 3 = 545 € · 4 = 728 € · 5 = 901 €
Ein Beispiel
Pflegegrad 2 mit Pflegegeld: 316 €/Monat. Mit Pflegesachleistungen: bis 728 €/Monat für einen Pflegedienst. Zuschlag für Pflegehilfsmittel (40 €/Monat) und Entlastungsleistungen (125 €/Monat) kommen dazu.
Annahmen und Grenzen
- Die Beträge gelten 2025 und können sich ändern.
- Pflegegrad 1 hat kein Pflegegeld, aber Entlastungsleistungen.
- Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst.
- Der Rechner zeigt Orientierungswerte, keinen Bescheid.
Wofür du den Pflegegrad-Rechner im Alltag nutzt
Der Pflegegrad-Rechner liefert in einem Schritt, was sonst Formelsuche und Taschenrechner erfordert. Berechne dein Pflegegeld nach Pflegegrad. Du trägst die Felder „Pflegegrad“ und „Art der Pflege“ ein und erhältst das Ergebnis sofort – inklusive Rechenweg zum Nachvollziehen.
Typische Situationen: eine Größe schnell überschlagen, ein Ergebnis eigenständig gegenprüfen, eine Zahl für Dokumente, Anträge oder Entscheidungen vorbereiten oder verschiedene Annahmen in Sekunden durchspielen. Ein verwandter Rechner ist Elterngeld-Rechner: ElterngeldPlus & Basis.
Ein häufiger Ablauf: erst den Pflegegrad-Rechner nutzen, das Ergebnis dann mit einer unabhängigen Quelle abgleichen. Bevor du es verbindlich verwendest, prüfe es – etwa mit Wohngeld-Rechner: Miet- & Bauwng.
Gut zu wissen: Alles rechnet lokal in deinem Browser – keine Eingabe wird übertragen oder abgelegt. Damit eignet sich der Rechner auch für vertrauliche Werte.
Mögliche Fehler und schnelle Lösungen
- Rundungsdifferenzen: angezeigt wird gerundet, intern mit voller Genauigkeit gerechnet – für Nachweise den Rechenweg nutzen.
- Kontrolliere die Felder „Pflegegrad“ und „Art der Pflege“: Einheit, Vorzeichen und Bezugsjahr – sonst wirkt das Ergebnis stimmig, ist aber falsch.
- Vorgaben und Parameter ändern sich mitunter; prüfe die eingegebenen Werte, bevor du das Ergebnis übernimmst.
- Leere Pflichtfelder liefern kein Ergebnis – alle benötigten Angaben vollständig ausfüllen.
- Unplausible Beträge werden auf den gültigen Bereich begrenzt – gib realistische Werte ein.
- Das Ergebnis ist ein Orientierungswert – für verbindliche Zwecke eigenständig gegenprüfen und mit der zuständigen Stelle abgleichen.
Für wen sich der Pflegegrad-Rechner eignet
Der Pflegegrad-Rechner ist für Sozialberater, Betroffene, Angehörige gedacht, die schnelle, nachvollziehbare Ergebnisse brauchen – kostenlos, ohne Anmeldung und ohne dass Eingaben den Browser verlassen.
Für ergänzende Fälle hilft Elterngeld-Rechner: ElterngeldPlus & Basis, für verwandte Fragestellungen Wohngeld-Rechner: Miet- & Bauwng. Für den Pflegegrad-Rechner gilt: die Felder „Pflegegrad“ und „Art der Pflege“ eingeben, Ergebnis ablesen und – wenn es verbindlich wird – gegenprüfen.
Datenschutz & Prüfung: Dieses Tool arbeitet vollständig lokal in deinem Browser – Eingaben und Dateien werden nicht hochgeladen oder gespeichert. Funktion geprüft: Oktober 2026.
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Zum ToolHäufige Fragen
Wie viel Pflegegeld bekomme ich?
Das Pflegegeld steigt mit dem Pflegegrad: Grad 1 = 0 €, Grad 2 = 316 €, Grad 3 = 545 €, Grad 4 = 728 €, Grad 5 = 901 € monatlich. Es wird für die häusliche Pflege durch Angehörige gezahlt.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen?
Pflegegeld ist eine monatliche Zahlung für die Pflege durch Angehörige. Pflegesachleistungen sind Sachleistungen eines Pflegedienstes und höher (z. B. 728 € bei Grad 2). Beides kann kombiniert werden.
Wie bekomme ich einen Pflegegrad?
Einen Antrag auf Pflegeleistungen bei der Pflegekasse stellen. Der Medizinische Dienst besucht dich zu Hause und prüft die Selbstständigkeit. Danach folgt die Einstufung in einen der fünf Pflegegrade.
Was ist die Kurzzeitpflege?
Die Kurzzeitpflege ist eine befristete stationäre Pflege (bis 56 Tage/Jahr), etwa nach einem Krankenhausaufenthalt. Sie wird je Pflegegrad bezuschusst.
Gibt es bei Pflegegrad 1 Leistungen?
Ja, Pflegegrad 1 hat kein Pflegegeld, aber Anspruch auf Entlastungsleistungen (125 €/Monat), Pflegehilfsmittel (40 €/Monat) und Zuschüsse für Wohnungsanpassung.
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