Krankengeld-Rechner: Lohnfortzahlung und KK
Berechne dein Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit.
Der Krankengeld-Rechner berechnet, wie viel Einkommen während einer Arbeitsunfähigkeit gezahlt wird. In den ersten sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber das volle Nettogehalt weiter (Lohnfortzahlung). Ab der siebten Woche übernimmt die Krankenkasse mit Krankengeld von 60 Prozent des Nettoeinkommens, bei Eltern von Kindern 70 Prozent. Der Rechner berücksichtigt die Dauer der Krankschreibung und zeigt, wie sich die Zahlungen aufteilen. Praktisch zur Einschätzung des Einkommens bei längerer Krankheit.
So benutzt du den Rechner
- Trage dein Netto-Monatsgehalt ein.
- Gib die Dauer der Arbeitsunfähigkeit an.
- Wähle, ob Kinder im Haushalt leben.
- Aufteilung von Lohnfortzahlung und Krankengeld wird berechnet.
Wie die Berechnung funktioniert
Für die ersten 42 Tage zahlt der Arbeitgeber das Netto weiter. Ab Tag 43 zahlt die Krankenkasse Krankengeld: 60 Prozent des Netto, bei Kindern 70 Prozent. Der Rechner teilt die Tage auf und berechnet das Einkommen aus Lohnfortzahlung und Krankengeld.
Lohnfortzahlung bis Tag 42 · Krankengeld 60/70 % danach
Ein Beispiel
Bei 2.200 € Netto und 60 Tagen Krankheit zahlt der Arbeitgeber 42 Tage zu 100 Prozent (3.067 €), die Krankenkasse 18 Tage zu 60 Prozent (783 €). Ohne Kind sind das rund 3.850 € insgesamt.
Annahmen und Grenzen
- Krankengeld beginnt erst nach sechs Wochen.
- Es gibt eine Krankengeld-Obergrenze.
- Die genauen Regeln hängt von deinem Status ab.
- Die Rechnung ist eine Näherung ohne Gewähr.
Typische Anwendungsfälle für den Krankengeld-Rechner
Der Krankengeld-Rechner liefert in einem Schritt, was sonst Formelsuche und Taschenrechner erfordert. Berechne dein Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit. Du trägst die Felder „Netto-Monatsgehalt (€)“, „Arbeitsunfähigkeit (Tage)“ und „Kinder im Haushalt“ ein und erhältst das Ergebnis sofort – inklusive Rechenweg zum Nachvollziehen.
Typische Situationen: eine Größe schnell überschlagen, ein Ergebnis eigenständig gegenprüfen, eine Zahl für Dokumente, Anträge oder Entscheidungen vorbereiten oder verschiedene Annahmen in Sekunden durchspielen. Ein verwandter Rechner ist Arbeitslosengeld-I-Rechner.
Ein häufiger Ablauf: erst den Krankengeld-Rechner nutzen, das Ergebnis dann mit einer unabhängigen Quelle abgleichen. Bevor du es verbindlich verwendest, prüfe es – etwa mit Bürgergeld-Rechner.
Gut zu wissen: Der Rechner arbeitet rein lokal; deine Angaben verlassen das Gerät nicht. So kannst du auch sensible Zahlen unbedenklich eingeben.
Wenn das Ergebnis nicht stimmt: häufige Fehlerquellen
- Angezeigte Werte sind gerundet; intern rechnet das Tool mit voller Genauigkeit – für Nachweise den Rechenweg heranziehen.
- Kontrolliere die Felder „Netto-Monatsgehalt (€)“, „Arbeitsunfähigkeit (Tage)“ und „Kinder im Haushalt“: Einheit, Vorzeichen und Bezugsjahr – sonst wirkt das Ergebnis stimmig, ist aber falsch.
- Manche Vorgaben ändern sich im Laufe der Zeit – prüfe die Werte, bevor du dich auf das Ergebnis verlässt.
- Leere Pflichtfelder liefern kein Ergebnis – alle benötigten Angaben vollständig ausfüllen.
- Unplausible Beträge werden auf den gültigen Bereich begrenzt – gib realistische Werte ein.
- Das Ergebnis ist ein Orientierungswert – für verbindliche Zwecke eigenständig gegenprüfen und mit der zuständigen Stelle abgleichen.
Wer vom Krankengeld-Rechner profitiert
Der Krankengeld-Rechner ist für Sozialberater, Betroffene, Angehörige gedacht, die schnelle, nachvollziehbare Ergebnisse brauchen – kostenlos, ohne Anmeldung und ohne dass Eingaben den Browser verlassen.
Für ergänzende Fälle hilft Arbeitslosengeld-I-Rechner, für verwandte Fragestellungen Bürgergeld-Rechner. Für den Krankengeld-Rechner gilt: die Felder „Netto-Monatsgehalt (€)“, „Arbeitsunfähigkeit (Tage)“ und „Kinder im Haushalt“ eingeben, Ergebnis ablesen und – wenn es verbindlich wird – gegenprüfen.
Datenschutz & Prüfung: Dieses Tool arbeitet vollständig lokal in deinem Browser – Eingaben und Dateien werden nicht hochgeladen oder gespeichert. Funktion geprüft: Oktober 2026.
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Zum ToolHäufige Fragen
Wann zahlt die Krankenkasse Krankengeld?
Nach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit. In den ersten sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber das volle Netto weiter (Lohnfortzahlung), danach übernimmt die Krankenkasse mit 60 Prozent des Netto.
Wie hoch ist das Krankengeld?
Es beträgt 60 Prozent des vorherigen Nettoeinkommens, bei Eltern von Kindern im Haushalt 70 Prozent. Es gibt eine Obergrenze, die vom durchschnittlichen Daily-Cap-Gesamt abhängt.
Was ist mit Kindern im Haushalt?
Wenn Kinder im Haushalt leben, steigt der Krankengeldsatz auf 70 Prozent statt 60 Prozent. Der Rechner lässt diese Option anwählen und berücksichtigt sie.
Muss ich Krankengeld beantragen?
In der Regel stellt die Krankenkasse es nach Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung automatisch aus. Ein Antrag ist selten nötig, klären aber besser ab.
Wird Krankengeld versteuert?
Ja, Krankengeld ist steuerpflichtig wird aber oft ermäßigt besteuert. Es fließt zur Steuererklärung – für viele lohnt sich die Günstigerprüfung.
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