Arbeitslosengeld-I-Rechner

Schätze dein Arbeitslosengeld I.

Das Arbeitslosengeld I (ALG I) ist eine Versicherungsleistung der Arbeitslosenversicherung für Arbeitnehmer, die ihre Arbeit verloren haben und verfügbar sind. Die Höhe hängt vom Nettoeinkommen vor der Arbeitslosigkeit, der Steuerklasse, Kinderfreibeträgen und den Unterhaltsverpflichtungen ab. Die Regel-Nettoreplacementquote beträgt 60 % (67 % mit Kind) des pauschalierten Nettoeinkommens. Die Bezugsdauer richtet sich nach der Dauer der Versicherungszeit im Betrachtungszeitraum (bis zu 24 Monate). Der Rechner liefert eine Schätzung.

So benutzt du den Rechner

  • Trage dein Nettoeinkommen vor der Arbeitslosigkeit ein.
  • Wähle, ob du ein Kind hast (höherer Satz).
  • Gib deine Versicherungszeit an.
  • Die ALG-I-Schätzung wird sofort berechnet.

Wie die Berechnung funktioniert

Das ALG I ersetzt einen festen Prozentsatz des pauschalierten Nettoeinkommens: 60 % ohne Kind, 67 % mit Kind. Es gibt eine Untergrenze (eckensatz) und eine Obergrenze. Die Bezugsdauer steigt mit der Versicherungszeit: ab 12 Monaten Anspruch, bis zu 24 Monate bei langer Zugehörigkeit.

ALG I ≈ 60 % (od. 67 %) × pauschaliertes Netto

Ein Beispiel

Netto 2.200 €, ohne Kind: Ca. 1.320 €/Monat ALG I. Mit Kind: Ca. 1.474 €. Die Bezugsdauer bei 5 Jahren Versicherungszeit beträgt typischerweise 15 Monate. Der Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag wird übernommen.

Annahmen und Grenzen

  • Die Schätzung ersetzt keinen Bescheid der Agentur für Arbeit.
  • Die Berechnung nutzt eine pauschalierte Netto-Annahme.
  • Das Arbeitslosengeld II / Bürgergeld ist eine separate Grundsicherung.
  • Private Zusatzleistungen (z. B. Urlaubsgeld) sind nicht enthalten.

Wofür du den Arbeitslosengeld-I-Rechner brauchst

Du hast deinen Job verloren und willst wissen, wie hoch das Arbeitslosengeld I ausfällt. Mit 2.200 € Netto vor der Arbeitslosigkeit und ohne Kind zeigt der Rechner rund 1.320 € monatlich – 60 % des pauschalierten Nettoeinkommens. Mit Kind wären es 67 %, also rund 1.474 €.

Auch die Bezugsdauer ist wichtig: Bei 5 Jahren Versicherungszeit liegt sie typischerweise bei 15 Monaten. Der Rechner zeigt, wie sich die Versicherungszeit auf die Dauer auswirkt.

Für die Berechnung des Bürgergelds öffnest du den Bürgergeld-Rechner, für das Kurzarbeitergeld den Kurzarbeitergeld-Rechner.

Mögliche Fehler und schnelle Lösungen

  • Nettoeinkommen mit Brutto verwechselt: Das Feld erwartet das Nettoeinkommen vor der Arbeitslosigkeit. Ein Bruttowert führt zu einer viel zu hohen Schätzung.
  • Kind nicht ausgewählt: Der Satz steigt von 60 % auf 67 %, wenn ein Kind im Haushalt lebt. Die Auswahl nicht vergessen.
  • Dezimalkomma mit Komma: Aus 2.200 wird 2. Tausendertrenner werden nicht gelesen – 2200 schreibst du ohne Punkt.
  • Tausendertrenner wie 1.000 wird nicht als tausend gelesen, sondern verkürzt die Eingabe. 1000 schreibst du ohne Punkt.
  • Versicherungszeit vergessen: Die Bezugsdauer hängt von der Versicherungszeit ab. Ohne Eingabe bleibt die Schätzung unvollständig.

Für wen sich der Arbeitslosengeld-I-Rechner eignet

Arbeitslose, die eine Schätzung ihres Arbeitslosengeld I wollen, sowie Beraterinnen und Arbeitsagenturen, die erste Zahlen nennen. Auch Arbeitnehmerinnen, die eine Kündigung fürchten und die finanzielle Absicherung prüfen, nutzen das Tool.

Für die Berechnung des Bürgergelds ist der Bürgergeld-Rechner die passende Adresse, für das Kurzarbeitergeld der Kurzarbeitergeld-Rechner.

Datenschutz & Prüfung: Dieses Tool arbeitet vollständig lokal in deinem Browser – Eingaben und Dateien werden nicht hochgeladen oder gespeichert. Funktion geprüft: Oktober 2026.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Arbeitslosengeld I?

Es beträgt 60 % des pauschalierten Nettoeinkommens (67 % mit Kind), innerhalb gesetzlicher Grenzen. Bei 2.200 € Netto sind das rund 1.320 € bzw. 1.474 € monatlich.

Wie lange bekomme ich ALG I?

Die Bezugsdauer hängt von der Versicherungszeit ab: ab 12 Monaten Anspruch, maximal 24 Monate bei mindestens 36 Versicherungsmonaten in den letzten 5 Jahren.

Was ist der Unterschied zu Bürgergeld?

ALG I ist eine Versicherungsleistung und hängt vom vorherigen Gehalt ab. Bürgergeld (früher Hartz IV) ist eine Grundsicherung nach Bedarf und wird nur bei Bedürftigkeit gezahlt.

Was passiert mit der Krankenversicherung?

Die Agentur für Arbeit übernimmt die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung als freiwillig Versicherten. Die Rentenversicherung wird weiter aufgebaut.

Wie beantrage ich ALG I?

Die Arbeitslosigkeit muss persönlich oder schriftlich bei der Agentur für Arbeit gemeldet werden – spätestens 3 Monate vorher. Ein Antrag auf ALG I wird danach gestellt.

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