Gehaltsrechner: Brutto-Netto mit Steuerklassen
Berechne deinen Nettolohn aus dem Bruttogehalt.
Der Gehaltsrechner (Brutto-Netto-Rechner) wandelt dein Bruttogehalt in den tatsächlichen Nettolohn um. Er berücksichtigt die Lohnsteuer nach Steuerklasse (I bis VI), den Solidaritätszuschlag, die Kirchensteuer sowie alle Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung: Krankenversicherung (allgemeiner Beitragssatz plus ggf. kassenindividueller Zusatzbeitrag), Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Zusätzlich werden die Beitragsbemessungsgrenzen und der Arbeitgeberzuschuss zur KV/ PV berücksichtigt. Das Ergebnis zeigt den Netto-Empfang sowie eine Aufstellung aller Abzüge. Die Berechnung ist eine Näherung nach deutschem Steuerrecht und ersetzt keine Lohnabrechnung.
So benutzt du den Gehaltsrechner
- Trage dein monatliches Bruttogehalt ein.
- Wähle deine Lohnsteuerklasse (die meisten Alleinstehenden haben Klasse I).
- Passe den kassenindividuellen KV-Zusatzbeitrag an, falls abweichend.
- Optional Kirchensteuer aktivieren (in Bayern und Baden-Württemberg 8 %, sonst 9 %).
- Das Netto und die komplette Abzugsliste werden sofort angezeigt.
Wie die Berechnung funktioniert
Vom Brutto werden zuerst die Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitnehmers berechnet: KV (7,3 % + halber Zusatzbeitrag), PV (1,7 % + ggf. 0,6 % Kinderlosenzuschlag ab 23), RV (9,3 %) und AV (1,3 %), jeweils bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze. Der verbleibende steuerpflichtige Lohn (Bemessungsgrundlage) wird nach der gewählten Steuerklasse mit dem Lohnsteuertarif (Grundtarif, Splittingtarif für III/V) besteuert. Solidaritätszuschlag sind 5,5 % der Lohnsteuer (abgeltet bei kleinen Beträgen). Kirchensteuer ist ein Zuschlag auf die Lohnsteuer.
Netto = Brutto − Lohnsteuer − Soli − Kirchensteuer − (KV+PV+RV+AV je Arbeitnehmeranteil)
Ein Beispiel
3.500 € Brutto, Steuerklasse I, 1,6 % KV-Zusatzbeitrag, keine Kirche: Die Sozialbeiträge liegen bei rund 680 €, die Lohnsteuer bei ca. 480 €. Der Nettolohn beträgt damit etwa 2.300 €. Mit Kirchensteuer und Soli sinkt das Netto leicht. Der reale Wert hängt vom Bundesland, der Steuerklasse und weiteren Faktoren ab.
Annahmen und Grenzen
- Der Rechner ist eine Näherung und berücksichtigt keine privaten Zuschläge, Boni oder Sachbezüge.
- Steuerfreie Beträge (z. B. Entfernungspauschale, Jobticket) werden nicht automatisch abgezogen.
- Kirchensteuersatz variiert: 8 % in Bayern und BW, 9 % in allen anderen Ländern.
- Für eine exakte Abrechnung ist der Lohnsteuerabzug des Arbeitgebers maßgeblich.
Wofür du den Gehaltsrechner brauchst
Du hast ein Jobangebot mit 3.500 € Brutto monatlich und willst wissen, was auf dem Konto ankommt. Mit Steuerklasse I, 1,6 % KV-Zusatzbeitrag und ohne Kirchensteuer zeigt der Rechner rund 2.300 € Netto – samt Aufstellung aller Abzüge: Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Auch beim Vergleich zweier Angebote hilft das Tool: 4.000 € in Steuerklasse III gegenüber 3.800 € in Klasse I – die Nettoergebnisse zeigen, welches Angebot besser ist. Und wenn du die Kirchensteuer aktivierst, siehst du den Unterschied zwischen 8 % und 9 %.
Für die Berechnung des Nettolohns aus dem Bruttogehalt öffnest du den Brutto-Netto-Rechner, für die Jahres-Einkommensteuer den Einkommensteuer-Rechner.
Mögliche Fehler und schnelle Lösungen
- Falsche Steuerklasse: Alleinstehende haben meist Klasse I, Alleinerziehende Klasse II. Vertauscht ergibt sich ein falscher Steuerabzug.
- KV-Zusatzbeitrag vergessen: Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag liegt oft zwischen 1,0 und 2,5 %. Ohne Anpassung wird mit 1,6 % gerechnet.
- Kirchensteuer falsch aktiviert: In Bayern und Baden-Württemberg sind es 8 %, sonst 9 %. Die Checkbox entscheidet über den Satz.
- Dezimalkomma mit Komma: Aus 3.500 wird 3. Tausendertrenner werden nicht gelesen – 3500 schreibst du ohne Punkt.
- Brutto statt Netto eingeben: Das Feld erwartet das Bruttogehalt. Ein Nettoergebnis als Eingabe führt zu einem viel zu niedrigen Netto.
Für wen sich der Gehaltsrechner eignet
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ein Angebot verstehen wollen oder die eigene Abrechnung prüfen, sowie Berufseinsteigerinnen, die das erste Mal mit Brutto und Netto konfrontiert sind. Auch Eltern, die Kindern das Gehalt erklären, und Beraterinnen, die Angebote vergleichen, nutzen das Tool.
Für die Jahres-Einkommensteuer ist der Einkommensteuer-Rechner die passende Adresse, für die reine Brutto-Netto-Umrechnung der Brutto-Netto-Rechner.
Datenschutz & Prüfung: Dieses Tool arbeitet vollständig lokal in deinem Browser – Eingaben und Dateien werden nicht hochgeladen oder gespeichert. Funktion geprüft: Oktober 2026.
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Zum ToolHäufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Brutto und Netto?
Brutto ist dein Gehalt vor allen Abzügen. Netto ist das, was auf deinem Konto landet – nach Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und den Beiträgen zu Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Welche Steuerklasse habe ich als Alleinstehender?
Ledige und dauerhaft getrennt lebende Personen haben in der Regel Steuerklasse I. Alleinerziehende mit Anspruch auf Entlastungsbetrag erhalten Steuerklasse II.
Warum ist Steuerklasse III beim Ehepaar besser?
In Klasse III wird der Grundtarif mit halbem Grundfreibetrag angewendet (Splittingtarif), was bei ungleich hohem Einkommen der Eheleute zu weniger Steuer führt. Der Partner hat dann Steuerklasse V.
Wie hoch ist der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung?
Der Arbeitgeber zahlt die gleichen Beiträge wie der Arbeitnehmer für KV, PV, RV und AV (paritätische Finanzierung). Diese erscheinen nicht auf deiner Abrechnung, erhöhen aber deine Gesamtkosten als Arbeitnehmer.
Was ist der Solidaritätszuschlag?
Der Soli ist ein Zuschlag von 5,5 % auf die Lohnsteuer. Seit der Reform 2021 fällt er bei niedrigen Lohnsteuerbeträgen nicht mehr an; viele Arbeitnehmer sind daher frei davon.
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