Einkommensteuer-Rechner: Jahreslohnsteuer

Schätze deine jährliche Einkommensteuer.

Die Einkommensteuer wird auf das zu versteuernde Einkommen (zvE) eines Kalenderjahres erhoben. Der Rechner wendet den deutschen Grundtarif an: Bis zum Grundfreibetrag fällt keine Steuer an (zone 0). Danach steigt der Tarif linear bis zum Spitzensteuersatz (zone 1) und ab der Reichensteuer Grenze mit 45 % (zone 2). Der Solidaritätszuschlag (5,5 % der Steuer, abgeltend bei kleinen Beträgen) und optional die Kirchensteuer werden hinzugerechnet. Die Berechnung ist eine vereinfachte Schätzung für Ledige ohne weitere Einkünfte und ersetzt keine Steuererklärung.

So benutzt du den Rechner

  • Trage dein zu versteuerndes Einkommen (zvE) für das Kalenderjahr ein.
  • Wähle optional Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
  • Die Einkommensteuer wird sofort als Näherung berechnet.

Wie die Berechnung funktioniert

Der deutsche Einkommensteuertarif ist ein gestaffelter Tarif. Bis zum Grundfreibetrag (2024: 11.784 €, 2025: 12.096 € für Ledige) beträgt die Steuer null. Zwischen Grundfreibetrag und dem Ende der Zone 1 (zvE-Deckel) steigt der Grenzsteuersatz linear von 14 % auf 42 %. Darüber bis zur Reichensteuer-Grenze gilt 42 %, oberhalb 45 %. Der Rechner integriert diese Zonen stückweise.

T(zvE) = zone0(0) + zone1(linear 14–42 %) + zone2(42 %) + zone3(45 %)

Ein Beispiel

ZvE 40.000 € (Ledig): Die Steuer liegt nach Grundtarif bei rund 8.200 €. Mit Soli (5,5 %) und 9 % Kirchensteuer erhöht sich der Betrag auf ca. 9.100 €. Der effektive Steuersatz liegt damit bei etwa 20 %. Mit Kindern, Vorsorgeaufwendungen oder anderen Einkünften sinkt das zvE.

Annahmen und Grenzen

  • Der Rechner bildet den Grundtarif für Ledige ab; Kinderfreibeträge und Vorsorgepauschalen werden nicht automatisch abgezogen.
  • Ehepaare können den Splittingtarif (halbes zvE) wählen – hier nicht enthalten.
  • Kirchensteuersatz 9 % (8 % in Bayern und Baden-Württemberg).
  • Die Schätzung ersetzt keine individuelle Steuerberatung.

Typische Anwendungsfälle für den Einkommensteuer-Rechner

Du willst wissen, wie viel Einkommensteuer auf dein zu versteuerndes Einkommen von 40.000 € anfällt. Der Rechner wendet den deutschen Grundtarif an: Bis zum Grundfreibetrag fällt keine Steuer an, danach steigt der Tarif linear bis 42 %, ab der Reichensteuergrenze gilt 45 %. Mit Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer ergibt sich der Gesamtbetrag.

Auch beim Vergleich von Tarifen hilft das Tool: Ledig versus Splitting, mit und ohne Kirchensteuer. Die Schätzung zeigt, wie sich Freibeträge und Zuschläge auswirken – eine gute Grundlage für die Steuererklärung oder die Planung des Jahres.

Für die monatliche Lohnsteuer auf dem Gehaltsscheck öffnest du den Gehaltsrechner, für die Kirchensteuer den Kirchensteuer-Rechner.

Wenn das Ergebnis nicht stimmt: häufige Fehlerquellen

  • Zu versteuerndes Einkommen mit Brutto verwechselt: Das Feld erwartet das zvE nach Abzug der Freibeträge, nicht das Bruttogehalt. Ein Bruttowert führt zu einer viel zu hohen Steuer.
  • Solidaritätszuschlag vergessen: Der Soli beträgt 5,5 % der Steuer und wird abgeltet bei kleinen Beträgen. Ohne Checkbox fehlt er in der Schätzung.
  • Kirchensteuer falsch aktiviert: In Bayern und Baden-Württemberg sind es 8 %, sonst 9 %. Die Checkbox entscheidet über den Satz.
  • Dezimalkomma mit Komma: Aus 40.000 wird 40. Tausendertrenner werden nicht gelesen – 40000 schreibst du ohne Punkt.
  • Ehepaar mit Grundtarif gerechnet: Der Rechner bildet den Grundtarif für Ledige ab. Verheiratete können den Splittingtarif wählen, der hier nicht enthalten ist.

Die Zielgruppe für den Einkommensteuer-Rechner

Studierende und Berufseinsteigerinnen, die den deutschen Steuertarif verstehen wollen, sowie Arbeitnehmerinnen, die die eigene Steuererklärung vorbereiten oder das Jahresergebnis schätzen. Auch Beraterinnen und Eltern, die Kindern die Steuer erklären, nutzen das Tool.

Für die monatliche Lohnsteuer ist der Gehaltsrechner die passende Adresse, für den Solidaritätszuschlag den Soli-Rechner.

Datenschutz & Prüfung: Dieses Tool arbeitet vollständig lokal in deinem Browser – Eingaben und Dateien werden nicht hochgeladen oder gespeichert. Funktion geprüft: Oktober 2026.

Häufige Fragen

Was ist das zu versteuernde Einkommen?

Das zvE ist das Einkommen aller Einkunftsarten nach Abzug der gesetzlichen Freibeträge (Vorsorgepauschale, Entlastungsbetrag, Kinderfreibetrag etc.). Erst daraus wird die Steuer berechnet.

Was ist der Grundfreibetrag?

Der Grundfreibetrag (Existenzminimum) ist die Grenze, bis zu der keine Einkommensteuer anfällt. Er liegt 2025 bei 12.096 € für Ledige und wird jährlich angehoben.

Wie hoch ist der Spitzensteuersatz?

Der Spitzensteuersatz von 42 % greift ab einem zvE von rund 66.760 € (2024) bzw. 68.480 € (2025) für Ledige. Darüber gilt ab der Reichensteuer-Grenze (277.826 €) ein Satz von 45 %.

Was ist der Unterschied zwischen Lohnsteuer und Einkommensteuer?

Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung, die der Arbeitgeber monatlich einbehält. Die Einkommensteuer ist die Jahressteuer. Am Jahresende wird über die Steuererklärung abgerechnet; Differenzen werden erstattet oder nachgefordert.

Gilt der Rechner auch für Ehepaare?

Nein, er bildet den Grundtarif für Ledige ab. Verheiratete können den Splittingtarif wählen, bei dem das zvE halbiert und nach dem Tarif für den doppelten Betrag besteuert wird – das reduziert die Steuer bei ungleichem Einkommen.

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