Überstunden-Auszahlung-Rechner (Deutschland)
Berechne die Brutto-Auszahlung deiner Überstunden aus Monatsgehalt, Wochenstunden und einem wählbaren Zuschlag.
Der Stundenlohn ergibt sich aus dem Monatsbruttogehalt geteilt durch die durchschnittlichen Monatsstunden (Wochenstunden mal 4,33). Die Überstunden-Auszahlung ist die Zahl der Überstunden mal Stundenlohn, zuzüglich eines vereinbarten Zuschlags. In Deutschland ist ein Überstundenzuschlag gesetzlich nicht zwingend – er richtet sich nach Vertrag oder Tarif.
So benutzt du den Überstunden-Rechner
- Trage Monatsbrutto und vertragliche Wochenstunden ein.
- Gib die Zahl der Überstunden und den vereinbarten Zuschlag ein.
- Stundenlohn, Grundvergütung, Zuschlag und Gesamtbetrag (brutto) erscheinen sofort.
Wie die Berechnung funktioniert
Aus dem Monatsbrutto wird über die durchschnittlichen Monatsstunden (Wochenstunden mal 4,33) der Stundenlohn ermittelt. Die Überstunden werden mit dem Stundenlohn vergütet, plus dem gewählten Zuschlag. Der Zuschlag ist frei einstellbar, weil er sich in Deutschland nach Arbeits- oder Tarifvertrag richtet und nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.
Stundenlohn = Monatsbrutto/(Wochenstd·4,33) · Auszahlung = Über·Stundenlohn·(1+Zuschlag)
Rechenbeispiel
3.500 € brutto, 40 Wochenstunden, 10 Überstunden, 25 % Zuschlag: Stundenlohn 3.500/(40·4,33) ≈ 20,21 €. Auszahlung 10 · 20,21 · 1,25 ≈ 252,66 € brutto.
Annahmen und Grenzen
- Es wird der Bruttobetrag berechnet; die Netto-Auszahlung mindert sich um Steuer und Sozialabgaben.
- Ein Überstundenzuschlag besteht nur, wenn er vertraglich oder tariflich vereinbart ist.
- Ansprüche können durch Ausschlussfristen (oft 2–6 Monate) oder die Verjährung (§ 195 BGB, 3 Jahre) verfallen.
Typische Anwendungsfälle für den Überstunden-Auszahlung-Rechner
Am Monatsende liegen 12 Überstunden in der Zeiterfassung, und du willst wissen, was das brutto bringt. Statt den Stundenlohn selbst aus Monatsgehalt und Wochenstunden zu bilden, durch 4,33 geteilt, trägst du die Werte ein, setzt den vereinbarten Zuschlag und siehst den Betrag samt Nettoschätzung. Die Division durch 4,33 musst du so nicht jedes Mal selbst nachschlagen.
Der zweite Anwendungsfall ist die Verhandlung: Im Tarifvertrag stehen 25 Prozent Zuschlag, im neuen Angebot nur 15. Wer beide Varianten durchrechnet, sieht den Unterschied über ein Jahr sofort, statt ihn im Kopf hochzurechnen.
Dazu kommt die Prüfung der eigenen Abrechnung: Manche Betriebe zahlen mit einem geringeren Satz aus, als der Vertrag es vorsieht. Wer den auszahlungsfähigen Betrag kennt, kann dagegen vorstoßen und die Abrechnung gegen das Tool halten.
Wenn das Ergebnis nicht stimmt: häufige Fehlerquellen
- Der Stundenlohn wirkt zu hoch: Geteilt wird durch die Wochenstunden mal 4,33. Ein Wert von 20 statt 38,5 verdoppelt den Satz und damit die gesamte Auszahlung.
- Kein Ergebnis: Ohne Monatsbrutto oder ohne Wochenstunden lässt sich der Stundenlohn nicht bilden. Beide Felder müssen größer als null sein, die Überstunden dürfen bei null liegen.
- Der Zuschlag ist in Prozent: Ein Wert von 0,5 bedeutet ein halbes Prozent, nicht die Hälfte. Für den österreichischen Grundwert von 50 Prozent greifst du auf den Überstunden-Auszahlung-Rechner für Österreich zurück.
- Tausendertrenner im Gehalt: 3.500 wird als 3,5 gelesen, weil Punkte nicht entfernt werden. Trage 3500 ein; Komma ist für Nachkommastellen erlaubt.
- Netto wirkt daneben: Veranlagung und Kirchensteuer steuern nur die Nettoschätzung. Wer ledig ist und Splitting wählt, sieht einen zu hohen Betrag.
Wer profitiert von der Berechnung – und wer nicht
Zahlreiche Berufsgruppen rechnen hier: Angestellte in Schichtbetrieben, die vor der Auszahlung prüfen, ob der Zuschlag stimmt; Fachkräfte in der Produktion, deren Tarifvertrag einen höheren Satz vorsieht; sowie Sachbearbeitung und Personalabteilungen, die Beträge vor der Abrechnung gegenprüfen. Auch Betriebsräte ziehen das Tool heran, um ausgewiesene Zuschläge gegen den Tarifvertrag abzuhalten.
Auch Azubis und Werkstudenten nutzen das Tool, wenn sie zum Jahresende Überstunden abgerechnet bekommen und die Abrechnung vorher gegenlesen wollen.
Wer zuerst die eigenen Wochenstunden zusammentragen möchte, öffnet den Arbeitszeit-Rechner. Für den Beschäftigungsumfang einer Teilzeitstelle ist der Vollzeit-Teilzeit-Rechner die passende Ergänzung.
Formeln & Werte geprüft: Oktober 2026. Steuer-, Zins- und andere zeitabhängige Sätze sind im Rechner editierbar – für verbindliche Berechnungen bitte den aktuell gültigen Wert eintragen.
Passende Tools
Arbeitszeit-Rechner
Arbeitszeit aus Start, Ende und Pause berechnen – dezimal und in Stunden:Minuten.
Zum Tool Arbeit & SozialesVollzeit-Teilzeit-Rechner
Beschäftigungsausmaß in Prozent und Teilzeitgehalt aus den Wochenstunden.
Zum Tool Arbeit & SozialesÜberstunden-Auszahlung-Rechner (Österreich)
Überstunden-Auszahlung nach AZG mit 50 %-Zuschlag berechnen.
Zum ToolHäufige Fragen
Wie werden Überstunden ausbezahlt?
Mit dem regulären Stundenlohn, gegebenenfalls plus einem vertraglich vereinbarten Zuschlag. Der Stundenlohn ergibt sich aus dem Monatsbrutto geteilt durch die durchschnittlichen Monatsstunden.
Wie hoch ist der Überstundenzuschlag?
In Deutschland gibt es keinen allgemeinen gesetzlichen Zuschlag. Üblich sind je nach Vertrag oder Tarif 25 % oder mehr. Deshalb ist der Zuschlag im Rechner frei einstellbar.
Muss der Arbeitgeber Überstunden auszahlen?
Das hängt vom Vertrag ab. Oft ist auch Freizeitausgleich möglich. Ob und wie Überstunden vergütet werden, regeln Arbeits- und Tarifvertrag.
Sind Überstundenzuschläge steuerfrei?
Nein, generell nicht. Steuerfrei sind nur bestimmte Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit im Rahmen des § 3b EStG – nicht der reine Überstundenzuschlag.
Können Überstunden verfallen?
Ja. Tarifliche oder vertragliche Ausschlussfristen (oft 2–6 Monate) und die gesetzliche Verjährung (§ 195 BGB, drei Jahre) können Ansprüche verfallen lassen.
Alle Tools an einem Ort
Über 100 Rechner für Alltag, Mathematik, Finanzen und mehr – kostenlos, ohne Anmeldung und mit sichtbarem Rechenweg.