Steuerberater-Kosten-Rechner

Berechne die Steuerberatergebühr aus der vollen Gebühr (StBVV-Tabelle) und dem angewandten Gebührensatz.

setzt die volle Gebühr aus StBVV-Tabelle A
Tabelle A (Stand 07/2025) – anpassbar
z. B. 6 für 6/10
Unverbindliche Modellrechnung, keine Steuerberatung. Rechtsgrundlage: StBVV. Die volle Gebühr (10/10) ist der StBVV-Tabelle zum jeweiligen Gegenstandswert zu entnehmen; der zulässige Gebührenrahmen (Zehntel) ist je Tätigkeit vorgegeben.

Steuerberater rechnen nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ab. Aus dem Gegenstandswert ergibt sich die „volle Gebühr“ (10/10) laut Tabelle. Für die jeweilige Leistung wird davon ein Gebührensatz angewandt (z. B. 4/10 bis 10/10). Auf den Nettobetrag kommt die Umsatzsteuer.

So benutzt du den Steuerberater-Kosten-Rechner

  • Schlage die volle Gebühr (10/10) zu deinem Gegenstandswert in der passenden StBVV-Tabelle nach und trage sie ein.
  • Gib den Gebührensatz in Zehnteln an (z. B. 6 für 6/10).
  • Nettogebühr und Bruttobetrag inklusive Umsatzsteuer erscheinen sofort.

Wie die Gebühr entsteht

Die StBVV ordnet jedem Gegenstandswert eine volle Gebühr (10/10) in einer der Tabellen A bis E zu. Für eine konkrete Leistung – etwa eine Steuererklärung – ist ein Gebührenrahmen in Zehnteln vorgesehen (z. B. 1/10 bis 6/10). Die tatsächliche Gebühr ist die volle Gebühr mal dem gewählten Satz; darauf kommt die Umsatzsteuer.

Netto = volle Gebühr · Satz/10 · Brutto = Netto · (1 + USt/100)

Rechenbeispiel

Volle Gebühr 500 €, Gebührensatz 6/10: Nettogebühr 300 €. Mit 19 % Umsatzsteuer ergibt das einen Bruttobetrag von 357 €.

Annahmen und Grenzen

  • Die volle Gebühr hängt vom Gegenstandswert und der einschlägigen StBVV-Tabelle ab und ist einzutragen.
  • Der zulässige Gebührenrahmen (Zehntel) ist je Tätigkeit in der StBVV festgelegt.
  • Auslagen, Zeitgebühren und Pauschalen sind nicht enthalten.

Typische Einsatzzwecke und Beispiele

Du stehst vor der Beauftragung einer Kanzlei und willst wissen, was die Jahresabschluss-Erstattung kostet. Aus Gegenstandswert und vereinbartem Gebührensatz rechnet der Rechner die StBVV-Gebühr aus – netto und mit Umsatzsteuer –, bevor du die Zusage gibst. So hast du eine realistische Größenordnung, wenn das Honorar im Beratungsgespräch genannt wird.

Die Rechnung eignet sich auch zum Vergleich zweier Angebote: Wenn eine Kanzlei mit 6/10 ansetzt und die andere mit 8/10, siehst du den Unterschied unmittelbar in Euro. So verhandelst du auf Augenhöhe, statt den Stundensatz als einziges Kriterium zu nehmen. Ebenso prüfst du eine Honorarnachforderung nachträglich, ob der angesetzte Satz zum Auftrag passt, und rechnest vor, was eine zusätzliche Leistung wie die Gehaltsabrechnung kostet. Mit dem MwSt-Rechner rechnest du die Umsatzsteuer deines eigenen Angebots separat aus.

Häufige Probleme – und was dagegen hilft

  • Gebühr weicht von der Rechnung ab: Meist wurde ein anderer Gebührensatz angesetzt als vereinbart. Prüfe das Feld mit den Zehnteln – der Unterschied erklärt die Abweichung meist vollständig.
  • Gebührensatz nicht gefunden: Die Zehntel werden als ganze Zahl eingesetzt, 6 steht für 6/10. Ein Prozentsatz wie 60 führt zu einem falschen Ergebnis.
  • Umsatzsteuer vergessen: Kanzleien rechnen zusätzlich 19 Prozent auf das Netto-Honorar. Trage den Satz ein, wenn du den Bruttobetrag brauchst.
  • Gegenstandswert geschätzt: Ohne belastbaren Wert aus dem Mandantenvertrag wird die Gebühr ungenau. Nimm die vereinbarte Grundlage oder frage die Kanzlei nach dem angesetzten Wert.
  • Komma oder Punkt: 12500 und 12.500 sind derselbe Betrag, Leerzeichen als Tausendertrenner werden nicht ausgewertet – gib 12500 ein.

Für wen sich die Honorarrechnung lohnt

Freiberufler, Einzelunternehmer und Gründer nutzen den Rechner, um die Kosten der Buchhaltung früh einzukalkulieren, bevor die erste Kanzleirechnung kommt. Auch kleine Unternehmen, die zwischen Einnahmenüberschussrechnung und Bilanz wechseln, vergleichen hier die Honorarfolgen, bevor sie den Wechsel beschließen.

Steuerkanzleien selbst geben mit der Übersicht Mandanten eine schnelle Grobschätzung, ohne eine eigene Vorlage auszufüllen, und Existenzgründer nutzen sie in der Gründungsphase, wenn das Budget für Beratung noch eng ist. Auch Vereine und gemeinnützige Organisationen, die ihre Jahresabschluss-Kosten vorher abschätzen wollen, finden hier eine schnelle Antwort. Wenn du dagegen deine eigene Steuerlast berechnen willst, ist der Einkommensteuer-Rechner der richtige Einstieg, bei vermieteten Immobilien hilft der Mieteinnahmen-Versteuer-Rechner.

Formeln & Werte geprüft: Oktober 2026. Steuer-, Zins- und andere zeitabhängige Sätze sind im Rechner editierbar – für verbindliche Berechnungen bitte den aktuell gültigen Wert eintragen.

Häufige Fragen

Was kostet ein Steuerberater?

Die Gebühr richtet sich nach der StBVV: Aus dem Gegenstandswert ergibt sich die volle Gebühr, davon wird ein Gebührensatz (Zehntel) angewandt. Bei 500 € voller Gebühr und 6/10 sind das 300 € netto.

Wie wird die Steuerberatergebühr berechnet?

Volle Gebühr (aus der StBVV-Tabelle zum Gegenstandswert) mal dem Gebührensatz in Zehnteln, plus Umsatzsteuer. Der Rechner übernimmt die Multiplikation und die Steuer.

Was ist der Gegenstandswert?

Der Wert, an dem sich die Gebühr bemisst – je nach Leistung z. B. die Summe der Einkünfte oder der Betriebseinnahmen. Er bestimmt die volle Gebühr in der StBVV-Tabelle.

Was bedeutet der Gebührensatz in Zehnteln?

Die StBVV gibt für jede Tätigkeit einen Rahmen vor, etwa 1/10 bis 6/10 der vollen Gebühr. Innerhalb dieses Rahmens wählt der Berater nach Umfang und Schwierigkeit.

Warum muss ich die volle Gebühr selbst eintragen?

Weil sie vom Gegenstandswert und der einschlägigen Tabelle (A–E) abhängt. Den passenden Wert entnimmst du der StBVV-Tabelle; der Rechner berechnet daraus die konkrete Gebühr.

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