Mindestlohn-Rechner: Stundenlohn-Grenze
Prüfe, ob du den Mindestlohn erhältst.
Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland gilt für fast alle Arbeitnehmer ab 18 Jahren. Er wird stündlich berechnet und liegt seit 1. Januar 2025 bei 12,82 € brutto pro Stunde (2024: 12,41 €). Aus dem Stundenlohn lässt sich die Mindestgrenze für ein Monats- und Jahresgehalt ableiten – abhängig von der wöchentlichen Arbeitszeit. Der Rechner prüft, ob dein angegebener Lohn die gesetzliche Grenze erreicht, und zeigt die Differenz. Ausgenommen sind unter anderem Auszubildende und Langzeitarbeitslose im ersten Monat.
So benutzt du den Rechner
- Wähle, ob du einen Stunden- oder Monatslohn eingibst.
- Trage den Bruttolohn und deine wöchentliche Arbeitszeit ein.
- Der Rechner prüft gegen den aktuellen Mindestlohn und zeigt die Differenz.
Wie die Berechnung funktioniert
Der Monatslohn wird über die durchschnittliche Wochenarbeitszeit auf Stunden heruntergerechnet: Monatslohn / (Wochenstunden × 52 / 12). Diese effektive Stundenvergütung wird mit dem Mindestlohn verglichen. Umgekehrt zeigt der Rechner, welcher Mindest-Monatslohn bei deiner Arbeitszeit nötig wäre.
Effektiv-Stundenlohn = Monatslohn × 12 / (Wochenstunden × 52)
Ein Beispiel
Monatslohn 2.000 € bei 40 Wochenstunden: Effektiv ca. 9,62 €/Std. – das liegt unter dem Mindestlohn von 12,82 €. Nötig wären mindestens ca. 2.665 € Monatslohn. Ein Stundenlohn von 13,00 € erfüllt die Grenze.
Annahmen und Grenzen
- Der Rechner nutzt den Mindestlohn von 12,82 € (2025).
- Er berücksichtigt keine Zuschläge, Boni oder Sachbezüge (bis 52 €/Monat steuerfrei).
- Auszubildende und einige Sondergruppen sind ausgenommen.
- Die Berechnung ist eine Orientierung, kein Rechtsanspruch.
Wofür du den Mindestlohn-Rechner brauchst
Du arbeitest 30 Stunden pro Woche und verdienst 1.800 € brutto monatlich. Reicht das für den gesetzlichen Mindestlohn von 12,82 €? Der Rechner rechnet den Monatslohn in den effektiven Stundenlohn um – bei 30 Wochenstunden sind das 13,85 €, also über der Grenze. Bei 35 Stunden läge er dagegen darunter.
Auch als Arbeitgeberin hilft das Tool: Du willst wissen, welcher Mindest-Monatslohn bei 20 Wochenstunden nötig wäre. Die Umrechnung geht in beide Richtungen und zeigt die Differenz zur gesetzlichen Grenze.
Für die Berechnung des Nettolohns öffnest du den Brutto-Netto-Rechner, für Minijobber den Minijob-Rechner.
Das kann schiefgehen: typische Fehler
- Stundenlohn und Monatslohn vertauscht: Die Auswahl entscheidet über die Umrechnung. Bei Monatslohn wird auf Stunden heruntergerechnet, bei Stundenlohn direkt verglichen.
- Wöchentliche Arbeitszeit vergessen: Die Umrechnung braucht die Wochenstunden. Ohne Eingabe bleibt das Ergebnis unvollständig.
- Dezimalkomma mit Komma: Aus 12,50 wird 12. Nachkommastellen schreibst du mit Punkt.
- Tausendertrenner wie 1.000 wird nicht als tausend gelesen, sondern verkürzt die Eingabe. 1000 schreibst du ohne Punkt.
- Netto statt Brutto eingeben: Der Mindestlohn gilt brutto. Ein Nettoergebnis als Eingabe führt zu einem falschen Vergleich.
Für wen sich der Mindestlohn-Rechner eignet
Arbeitnehmerinnen in Teilzeit und Minijobs, die prüfen wollen, ob ihr Lohn die Grenze erreicht, sowie Arbeitgeberinnen und Personaler, die Stundenlöhne einstellen. Auch Auszubildende und Berufseinsteigerinnen, die ihr erstes Gehalt verstehen wollen, nutzen das Tool.
Für die Berechnung des Nettolohns ist der Brutto-Netto-Rechner die passende Adresse, für Minijobber der Minijob-Rechner.
Datenschutz & Prüfung: Dieses Tool arbeitet vollständig lokal in deinem Browser – Eingaben und Dateien werden nicht hochgeladen oder gespeichert. Funktion geprüft: Oktober 2026.
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Zum ToolHäufige Fragen
Wie hoch ist der Mindestlohn 2025?
Seit 1. Januar 2025 beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 12,82 € brutto pro Stunde. Für 2026 ist eine weitere Erhöhung auf 13,90 € geplant.
Wer muss den Mindestlohn erhalten?
Fast alle Arbeitnehmer ab 18 Jahren in Voll- und Teilzeit, inklusive Aushilfen und Minijobbern. Ausgenommen sind unter anderem Auszubildende, ehrenamtlich Tätige und Langzeitarbeitslose im ersten Beschäftigungsmonat.
Wie rechne ich Monatslohn in Stundenlohn um?
Teile den Monatslohn durch die Anzahl der Arbeitsstunden im Monat. Bei 40 Wochenstunden sind das rund 173,33 Stunden (40 × 52 / 12). Beispiel: 2.665 € / 173,33 ≈ 15,38 €.
Zählt der Mindestlohn brutto oder netto?
Der Mindestlohn gilt brutto. Vom Lohn werden wie üblich Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen; das Netto fällt entsprechend niedriger aus.
Was passagt, wenn der Mindestlohn unterschritten wird?
Ein Verstoß gegen das Mindestlohngesetz ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Arbeitnehmer können rückständigen Lohn gerichtlich geltend machen.
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