Mieterhöhung-Rechner
Prüfe, wie weit deine Miete erhöht werden darf – begrenzt durch die Kappungsgrenze und die ortsübliche Vergleichsmiete.
Eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete ist möglich, aber gedeckelt: Innerhalb von drei Jahren darf die Miete um höchstens 20 % steigen, in angespannten Wohnungsmärkten nur um 15 % (Kappungsgrenze, § 558 BGB). Der Rechner ermittelt die zulässige Höchstmiete.
So benutzt du den Mieterhöhung-Rechner
- Trage die aktuelle Kaltmiete und die ortsübliche Vergleichsmiete (z. B. aus dem Mietspiegel) ein.
- Wähle die Kappungsgrenze (20 % im Normalfall, 15 % in angespannten Märkten).
- Die zulässige Höchstmiete und der maximale Erhöhungsbetrag erscheinen sofort.
Wie die Berechnung funktioniert
Die Miete darf höchstens bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöht werden. Zusätzlich begrenzt die Kappungsgrenze den Anstieg innerhalb von drei Jahren auf 20 % (bzw. 15 % in angespannten Märkten). Der Rechner nimmt den kleineren der beiden Werte als zulässige Höchstmiete.
Höchstmiete = min( aktuelle · (1 + Kappung), Vergleichsmiete )
Rechenbeispiel
800 € aktuell, Vergleichsmiete 950 €, Kappungsgrenze 20 %: Über die Kappung wären 960 € möglich, die Vergleichsmiete begrenzt aber auf 950 €. Zulässig ist die Erhöhung auf 950 €, also plus 150 €.
Annahmen und Grenzen
- Neben der Kappungsgrenze sind Wartefristen und formale Anforderungen der Mieterhöhung einzuhalten (§§ 558 ff. BGB).
- Modernisierungs- und Indexmieterhöhungen folgen eigenen Regeln und sind hier nicht abgebildet.
- Ob 15 % gelten, hängt von der Einstufung als angespannter Wohnungsmarkt durch die Landesverordnung ab.
Wofür du den Mieterhöhung-Rechner brauchst
Die Ankündigung liegt auf dem Tisch: Die Kaltmiete soll von 700 € auf 820 € steigen. Ob das zulässig ist, entscheidet die Kappungsgrenze – innerhalb von drei Jahren sind maximal 20 % drin, in angespannten Märkten nur 15 %. Wer die Zahlen nicht im Kopf hat, prüft sie hier in Sekunden, statt im Mietspiegel zu blättern.
Auch Vermietende rechnen vor der Erhöhung nach: Wie weit darf die Miete angehoben werden, wenn sie drei Jahre unverändert war, ohne dass die ortsübliche Vergleichsmiete überschritten wird? Das Tool ermittelt die zulässige Höchstmiete und verhindert, dass ein Schreiben später zurückgezogen werden muss.
Im Streitfall liefert die Rechnung eine belastbare Grundlage für das Gespräch mit dem Vermieter oder für die Beratung durch den Mieterverein. Auch Wohnungssuchende nutzen die Prüfung, um eine überhöhte Angebotsmiete früh zu erkennen – wenn die angebotene Miete deutlich über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, ist das ein Warnsignal.
Häufige Fehler beim Mieterhöhung-Rechner – und was dagegen hilft
- Das Ergebnis wirkt willkürlich: Die Basis der Kappungsgrenze ist die Kaltmiete vor drei Jahren. Trägst du den heutigen Mietstand dort ein, verschiebt sich die Höchstmiete.
- Die 15-Prozent-Option ist zu niedrig: Sie gilt nur in angespannten Wohnungsmärkten, die die Gemeinde festgestellt hat. Im Normalfall sind 20 % angesetzt.
- Die Vergleichsmiete ist keine Neubau-Miete: Sie stammt aus dem Mietspiegel und bildet den Durchschnitt vergleichbarer Wohnungen ab. Eine einzelne Angebotsmiete als Vergleichswert macht die Prüfung wertlos.
- Die Miete steigt trotz zulässigem Ergebnis unzulässig: Der Rechner prüft nur die Kappungsgrenze. Die Wartezeit von zwölf Monaten seit der letzten Erhöhung und die Schriftform musst du selbst im Blick behalten.
- Tausendertrenner: 700 als 700 eintragen, nicht als 7.000 – sonst landet die neue Miete eine Größenordnung zu hoch.
Für wen sich der Mieterhöhung-Rechner eignet
Gebaut ist er für Mieterinnen und Mieter, die eine Erhöhung prüfen wollen, bevor sie zustimmen – besonders in Städten mit angespanntem Markt. Ebenso für Vermietende und Hausverwaltungen, die eine Anhebung sauber kalkulieren, sowie für Beratungsstellen des Mieterschutzes, die Fälle schnell einschätzen.
Wer eine Indexmiete hat, prüft zusätzlich mit dem Indexmiete-Rechner, ob die automatische Anpassung greift. Und wer die Perspektive des Vermieters verstehen will, schaut in den Mietrendite-Rechner. Die Wohnnebenkosten mieterseits ermittelst du im Nebenkosten-Rechner.
Formeln & Werte geprüft: Oktober 2026. Steuer-, Zins- und andere zeitabhängige Sätze sind im Rechner editierbar – für verbindliche Berechnungen bitte den aktuell gültigen Wert eintragen.
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Zum ToolHäufige Fragen
Wie viel darf die Miete erhöht werden?
Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, aber innerhalb von drei Jahren höchstens um 20 % – in angespannten Wohnungsmärkten nur um 15 % (Kappungsgrenze, § 558 BGB).
Was ist die Kappungsgrenze?
Die gesetzliche Obergrenze für den Mietanstieg innerhalb von drei Jahren: 20 % im Normalfall, 15 % in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt.
Was ist die ortsübliche Vergleichsmiete?
Die für vergleichbare Wohnungen übliche Miete, meist aus dem örtlichen Mietspiegel. Über sie hinaus ist eine Mieterhöhung nach § 558 BGB nicht möglich.
Wie oft darf die Miete erhöht werden?
Nach einer Erhöhung muss in der Regel zwölf Monate gewartet werden; die Erhöhung wird nach Zustimmung wirksam. Zudem gilt die Drei-Jahres-Kappungsgrenze.
Gilt das auch für die Indexmiete?
Nein. Bei vereinbarter Index- oder Staffelmiete gelten eigene Regeln; die Kappungsgrenze des § 558 BGB greift dort nicht in gleicher Weise.
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