Verjährungsfrist-Rechner: Regelverjährung 3 Jahre

Rechne das Ende der Verjährungsfrist aus.

Häufige Fristen

  • Kaufvertrag (bewegliche Sache): 2 Jahre Gewährleistung
  • Bauwerk / Wohnung: 5 Jahre Mängelansprüche
  • Regelverjährung (§ 195 BGB): 3 Jahre
  • Schadensersatz aus unerlaubter Handlung: 3 Jahre
  • Einspruch gegen Steuerbescheid: 1 Monat
  • Widerspruch gegen Bescheid: 1 Monat
  • Sperrung nach Kündigung: 3 Jahre

Der Verjährungsfrist-Rechner bestimmt das Ende der regelmäßigen Verjährung nach § 195 BGB. Die Regelverjährung beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger davon Kenntnis erlangt hat. Du gibst das Datum ein und siehst, wann der Anspruch verjährt. Zusätzlich zeigt der Rechner eine Übersicht der häufigsten abweichenden Fristen – etwa für Kaufverträge, Mängel oder Steuerbescheide. Wichtig für Mieter, Käufer und alle, die Rechte nicht verfallen lassen wollen.

So benutzt du den Rechner

  • Trage das Datum ein, an dem der Anspruch entstanden ist.
  • Das Ende der Regelverjährung wird angezeigt.
  • Die Übersicht zeigt abweichende Fristen.

Wie die Berechnung funktioniert

Die regelmäßige Verjährung dauert drei Jahre. Sie beginnt nach § 199 BGB am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Kenntnis erlangt wurde. Das Ende liegt damit am 31. Dezember des dritten Folgejahres.

Ende = 31.12. (Jahr des Anspruchs + 3)

Ein Beispiel

Ein Mangel tritt am 15. März 2024 auf. Die Verjährungsfrist beginnt am 31. Dezember 2024 und endet am 31. Dezember 2027. Vorher sollten Ansprüche schriftlich geltend gemacht oder eingeklagt werden.

Hinweise

  • Regelverjährung gilt nur, wenn keine kürzere Frist gilt.
  • Kenntnis und Arglist können den Beginn verschieben.
  • Durch Anerkennung oder Klage wird sie gehemmt.
  • Keine Rechtsberatung – im Zweifel Rat einholen.

Reale Aufgaben, die der Verjährungsfrist-Rechner löst

Der Verjährungsfrist-Rechner liefert in einem Schritt, was sonst Formelsuche und Taschenrechner erfordert. Rechne das Ende der Verjährungsfrist aus. Du trägst das Feld „Anspruch entstanden am“ ein und erhältst das Ergebnis sofort – inklusive Rechenweg zum Nachvollziehen.

Typische Situationen: eine Größe schnell überschlagen, ein Ergebnis eigenständig gegenprüfen, eine Zahl für Dokumente, Anträge oder Entscheidungen vorbereiten oder verschiedene Annahmen in Sekunden durchspielen. Ein verwandter Rechner ist Kündigungsfrist-Rechner (Arbeitgeber, Deutschland).

Ein häufiger Ablauf: erst den Verjährungsfrist-Rechner nutzen, das Ergebnis dann mit einer unabhängigen Quelle abgleichen. Bevor du es verbindlich verwendest, prüfe es – etwa mit Datum- & Tage-Rechner.

Gut zu wissen: Die Berechnung läuft vollständig in deinem Browser; deine Eingaben werden nicht gespeichert oder übertragen. So kannst du auch vertrauliche Zahlen ohne Bedenken eingeben.

Häufige Fehler – und was dagegen hilft

  • Rundungsdifferenzen: angezeigt wird gerundet, intern mit voller Genauigkeit gerechnet – für Nachweise den Rechenweg nutzen.
  • Kontrolliere das Feld „Anspruch entstanden am“: Einheit, Vorzeichen und Bezugsjahr – sonst wirkt das Ergebnis stimmig, ist aber falsch.
  • Vorgaben und Parameter ändern sich mitunter; prüfe die eingegebenen Werte, bevor du das Ergebnis übernimmst.
  • Leere Pflichtfelder liefern kein Ergebnis – alle benötigten Angaben vollständig ausfüllen.
  • Werte außerhalb des zulässigen Bereichs werden automatisch begrenzt – plausible Werte eingeben.
  • Das Ergebnis ist ein Orientierungswert – für verbindliche Zwecke eigenständig gegenprüfen und mit der zuständigen Stelle abgleichen.

Für wen sich der Verjährungsfrist-Rechner eignet

Der Verjährungsfrist-Rechner ist für Haushalte, Organisatoren, Neugierige gedacht, die schnelle, nachvollziehbare Ergebnisse brauchen – kostenlos, ohne Anmeldung und ohne dass Eingaben den Browser verlassen.

Für ergänzende Fälle hilft Kündigungsfrist-Rechner (Arbeitgeber, Deutschland), für verwandte Fragestellungen Datum- & Tage-Rechner. Für den Verjährungsfrist-Rechner gilt: das Feld „Anspruch entstanden am“ eingeben, Ergebnis ablesen und – wenn es verbindlich wird – gegenprüfen.

Datenschutz & Prüfung: Dieses Tool arbeitet vollständig lokal in deinem Browser – Eingaben und Dateien werden nicht hochgeladen oder gespeichert. Funktion geprüft: Oktober 2026.

Häufige Fragen

Wie lange beträgt die Regelverjährung?

Drei Jahre nach § 195 BGB. Sie beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger davon erfahren hat.

Wann verjähren Mängelansprüche schneller?

Bei Kaufverträgen über bewegliche Sachen gelten zwei Jahre, bei Bauwerken und Wohnungen fünf Jahre. Für manche Anspruchstypen gelten besondere Fristen.

Was hemmt die Verjährung?

Unterhandlungen, Klage, Mahnbescheid oder die Anerkennung des Anspruchs können die Verjährung hemmen oder unterbrechen.

Was passiert nach der Verjährung?

Der Anspruch besteht theoretisch weiter, kann aber gerichtlich nicht mehr durchgesetzt werden. Eine Zahlung nach der Verjährung bleibt wirksam.

Greift die Verjährung automatisch?

Ja, der Anspruch verjährt von selbst. Der Schuldner muss sich jedoch auf die Verjährung berufen – das Gericht prüft sie nicht von Amts wegen.

Ist der Rechner eine Rechtsberatung?

Nein. Er berechnet die regelmäßige Verjährungsfrist nach einem festen Schema. Für konkrete Fälle lohnt sich eine Rechtsberatung oder ein Mieterschutzbund.

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