Kündigungsfristen in Deutschland: Was für wen gilt

Wer kündigt oder gekündigt wird, muss Fristen einhalten. Dieser Ratgeber erklärt die gesetzlichen Kündigungsfristen nach dem BGB, den Unterschied zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberkündigung und die Sonderregeln in der Probezeit.

Die gesetzliche Grundkündigungsfrist beträgt für Arbeitnehmer vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 BGB). Für Arbeitgeber verlängert sich die Frist mit zunehmender Betriebszugehörigkeit stufenweise. In der Probezeit gilt eine verkürzte Frist von zwei Wochen. Arbeits- oder Tarifverträge können abweichende, meist längere Fristen vorsehen.

Die gesetzliche Grundfrist

Nach § 622 BGB kann ein Arbeitsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende gekündigt werden. Vier Wochen sind dabei nicht dasselbe wie ein Monat: Es sind genau 28 Tage. Diese Grundfrist gilt für Arbeitnehmer unabhängig davon, wie lange sie im Betrieb sind.

Längere Fristen für den Arbeitgeber

Je länger ein Arbeitnehmer im Betrieb ist, desto länger muss der Arbeitgeber im Voraus kündigen. Die Fristen steigen stufenweise – zum Beispiel auf einen Monat nach zwei Jahren, zwei Monate nach fünf Jahren und weiter bis zu sieben Monaten nach zwanzig Jahren, jeweils zum Monatsende.

  • 2 Jahre: 1 Monat zum Monatsende.
  • 5 Jahre: 2 Monate zum Monatsende.
  • 8 Jahre: 3 Monate zum Monatsende.
  • 10 Jahre: 4 Monate, 20 Jahre: 7 Monate zum Monatsende.

Was in der Probezeit gilt

Während einer vereinbarten Probezeit von bis zu sechs Monaten kann beidseitig mit einer verkürzten Frist von zwei Wochen gekündigt werden – ohne festen Termin, also zu jedem beliebigen Tag. Endet die Probezeit, greifen wieder die regulären Fristen.

Arbeits- und Tarifverträge dürfen die Fristen für Arbeitnehmer nicht kürzer, wohl aber länger fassen. Prüfe deshalb immer deinen Vertrag.

Fristlose Kündigung als Ausnahme

Von den regulären Fristen zu unterscheiden ist die außerordentliche, fristlose Kündigung aus wichtigem Grund. Sie ist nur unter engen Voraussetzungen zulässig und muss innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntwerden des Grundes ausgesprochen werden. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Wie lange ist die Kündigungsfrist als Arbeitnehmer?

Grundsätzlich vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Diese Frist gilt unabhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit, sofern der Vertrag nichts Längeres regelt.

Verlängert sich die Frist mit den Jahren?

Für den Arbeitgeber ja – gestaffelt nach Betriebszugehörigkeit bis zu sieben Monaten. Für Arbeitnehmer bleibt es bei der Grundfrist, sofern der Vertrag keine Verlängerung vorsieht.

Welche Frist gilt in der Probezeit?

Zwei Wochen, und zwar zu jedem beliebigen Tag. Voraussetzung ist, dass eine Probezeit von höchstens sechs Monaten vereinbart wurde.

Zählt die Kündigungsfrist ab dem Ausspruch oder ab Zugang?

Ab dem Zugang der Kündigung beim Empfänger. Wichtig ist, dass das Schreiben nachweislich zugegangen ist – der Poststempel allein genügt nicht.

Kann der Vertrag kürzere Fristen vorsehen?

Für Arbeitnehmer nur in engen Ausnahmen (etwa in Kleinbetrieben). In der Regel dürfen vertragliche Fristen die gesetzlichen nicht unterschreiten, sondern nur verlängern.

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