Wirtschaftlicher-Totalschaden-Rechner
Prüfe, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, und ermittle die Entschädigung aus Wiederbeschaffungswert und Restwert.
Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Eine Reparatur wird nur bis zur sogenannten 130 %-Grenze erstattet, wenn das Fahrzeug weitergenutzt wird. Bei Ersatzbeschaffung ersetzt die Versicherung den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts.
So benutzt du den Rechner
- Trage die vom Gutachter ermittelten Reparaturkosten ein.
- Gib den Wiederbeschaffungswert und den Restwert des Fahrzeugs an.
- Der Rechner zeigt, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt und wie hoch die Entschädigung ausfällt.
Wie die Berechnung funktioniert
Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert, spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden. Solange die Kosten unter 130 % des Wiederbeschaffungswerts liegen und das Fahrzeug weitergenutzt wird, kann eine Reparatur erstattet werden. Bei Ersatzbeschaffung erhält man den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts.
Totalschaden, wenn Reparatur > WBW · 130 %-Grenze = WBW · 1,3 · Ersatz = WBW − Restwert
Rechenbeispiel
Reparatur 9.000 €, Wiederbeschaffungswert 8.000 €, Restwert 2.500 €: Die Reparatur übersteigt den WBW (Totalschaden), liegt aber unter der 130 %-Grenze von 10.400 €. Bei Ersatzbeschaffung gibt es 8.000 − 2.500 = 5.500 €.
Annahmen und Grenzen
- Die 130 %-Regel gilt nur bei fachgerechter Reparatur und mindestens sechsmonatiger Weiternutzung.
- Wiederbeschaffungs- und Restwert stammen aus einem Gutachten und sind hier einzugeben.
- Steuer-, Nutzungsausfall- und Wertminderungsfragen sind nicht abgebildet.
Wofür du diesen Rechner nach einem Unfall brauchst
Nach dem Auffahrunfall nennt dir die Versicherung Reparaturkosten von 7.400 € und einen Wiederbeschaffungswert von 6.900 €. Ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, prüfst du hier in Sekunden – und weißt, ob du über die Reparatur verhandeln kannst oder die Entschädigung im Vordergrund steht. So gehst du ins Gespräch, statt dich auf die erste Schätzung zu verlassen.
Die Rechnung hilft auch bei der Bewertung des Angebots: Mit Restwert und merkantiler Wertminderung siehst du, welcher Betrag bei Ersatzbeschaffung auf dich zukommt, bevor du mit der Werkstatt oder der Kasse sprichst. Praktisch ist das zudem, wenn die Werkstatt mehrere Kostenvoranschläge eingeholt hat und du nachvollziehen willst, welcher Aufwand sich noch lohnt. Wie stark der Unfallzustand den Wert drückt, zeigt der Wertminderung-Rechner.
Woran es bei der Grenzberechnung klemmt
- Kein Totalschaden trotz hoher Kosten: Du hast die merkantele Wertminderung vergessen. Sie zählt zur 130-Prozent-Grenze dazu und verschiebt den maßgeblichen Betrag spürbar.
- Wiederbeschaffungswert zu hoch eingetragen: Ein Neupreis passt nicht – gemeint ist der Wert des Fahrzeugs vor dem Unfall. Nimm die Schätzung deiner Versicherung.
- Restwert vergessen: Ohne Angabe wird kein Abzug gerechnet. Trage den Wert des beschädigten Fahrzeugs ein, wenn du die Entschädigung bei Ersatzbeschaffung berechnen willst.
- Reparaturkosten aus dem Gedächtnis: Schätzungen verschieben die Grenze. Nimm den schriftlichen Kostenvoranschlag der Werkstatt als Grundlage – und trage Reparaturkosten, Wertminderung und Restwert jeweils einzeln ein, nicht als Gesamtsumme.
- Komma oder Punkt: 6900 und 6.900 sind derselbe Betrag, Leerzeichen als Tausendertrenner werden nicht ausgewertet – gib 6900 ein.
Für wen sich der Einsatz lohnt
Typisch sind Autofahrer nach einem Unfall, die verstehen wollen, was die Versicherung erstattet und wann sich eine Reparatur noch lohnt. Auch Werkstattbetriebe, die Kunden die Lage erklären, und Händler, die ein Unfallfahrzeug bewerten, rechnen hier schnell nach, statt eine Schätzung abzugeben.
Ebenso hilfreich ist die Übersicht für Gutachter und Versicherungsmakler, die einem Laie die 130-Prozent-Grenze veranschaulichen wollen. Wer nach einem Totalschaden sein nächstes Fahrzeug sucht, plant die Zulassung der Ersatzmöglichkeit am besten gleich mit ein. Wenn du dagegen die Kosten eines Ersatzfahrzeugs über Jahre vergleichen willst, ist der Autokosten-Rechner der bessere Ausgangspunkt, für die Zulassung des Nachfolgers der Kfz-Zulassung-Kosten-Rechner.
Formeln & Werte geprüft: Oktober 2026. Steuer-, Zins- und andere zeitabhängige Sätze sind im Rechner editierbar – für verbindliche Berechnungen bitte den aktuell gültigen Wert eintragen.
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Zum ToolHäufige Fragen
Wann liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor?
Wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen. Eine Reparatur lohnt sich dann wirtschaftlich in der Regel nicht mehr.
Wie berechnet man die 130-Prozent-Grenze?
Man multipliziert den Wiederbeschaffungswert mit 1,3. Bis zu diesem Betrag kann eine Reparatur erstattet werden, wenn das Fahrzeug fachgerecht repariert und weiter genutzt wird.
Was ist der Wiederbeschaffungswert?
Der Betrag, den ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug am Markt kosten würde. Er wird vom Gutachter ermittelt und ist Basis für die Entschädigung.
Was passiert mit dem Restwert?
Bei Ersatzbeschaffung zieht die Versicherung den Restwert (Verkaufswert des beschädigten Fahrzeugs) vom Wiederbeschaffungswert ab. Die Differenz wird ausgezahlt.
Kann ich trotz Totalschaden reparieren lassen?
Ja, innerhalb der 130 %-Grenze und bei Weiternutzung. Übersteigen die Kosten diese Grenze, wird nur auf Basis der Ersatzbeschaffung entschädigt.
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